Lockdown

Regierung ruft eindringlich zur Nutzung von Homeoffice auf

APA/HERBERT NEUBAUER
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Regierung legt aus ihrer Sicht bewährte Hilfen wieder auf - Dienstfreistellung für Risikopersonen ab Montag wieder möglich - Blümel: Wenn Fehler passiert sind, dann tut das uns leid -

Am Freitag sind die Wiederauflage beziehungsweise Verlängerungvon Coronahilfen verkündet worden, die sich aus Sicht der Regierung bewährt haben. Dass es zu einem neuerlichen bundesweiten Lockdown kommt, bedauerten Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher, der eindringlich zum Homeoffice aufrief. "Wenn Fehler passiert sind, dann tut das uns leid", sagte Blümel darauf angesprochen, dass viele Fachleute ein zögerliches Handeln der Regierung kritisierten.

Der neue Lockdown führe neuerlich zu einer "wirtschaftlich sehr schwierigen Situation" für Unternehmen und Mitarbeiter, so Blümel vor Journalistinnen und Journalisten in Wien. Daher gebe es jene Coronahilfen wieder, die sich im bisherigen Verlauf der Coronakrise als "am zielgerichtetsten und treffsichersten" herausgestellt hätten. "Wir haben von Beginn an verschiedene Maßnahmen aufgesetzt und daraus gelernt", sagte der Finanzminister. Dabei geht es um Garantien, Steuerstundungen, den Ausfallsbonus, den Verlustersatz und den Härtefallfonds. Diese werden - nicht zuletzt dank der neuesten EU-Regelung von gestern - erhöht und/oder verlängert. Auch für die Kulturbranche werden Hilfen wie der NPO-Fonds und der Veranstaltungsschutzschirm verlängert.

Keine Homeoffice-Pflicht

Arbeitsminister Kocher sagte einmal mehr, dass nur Impfen aus der Pandemie führe. Aktuell sei es aber auch angebracht, Kontakte im Berufsleben so weit wie es gehe einzuschränken: "Ich empfehle allen Unternehmen nachhaltig, Homeoffice zu nutzen", formulierte er seinen "Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vereinbarungsgemäß Homeoffice in Anspruch zu nehmen, um entsprechend die Kontakte zu reduzieren." Eine Homeoffice-Pflicht gebe es nicht, weil die Sozialpartner darauf verwiesen hätten, dass eine solche nicht überall umsetzbar sei. Trotzdem hätten die Sozialpartner zugesichert, "sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen".

Grundsätzlich hielt Kocher fest: "Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation für viele ist; vor allem für jene, die sich immer an die Regeln gehalten haben und geimpft sind."

Die Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht, so Kocher. Das sei auch der Plan für das neue Jahr, man werde die Kurzarbeit "weiter bereitstellen". Zur konkreten Ausgestaltung gebe es in den kommenden Tagen Gespräche mit den Sozialpartnern. Im Lockdown kann die Kurzarbeitszeit auf null Prozent sinken, Mitarbeiter erhalten einen Netto-Einkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Dienstfreistellung bei Vorerkrankungen ab Montag

Ab Montag kommt auch die Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Vorerkrankung, sollte keine Möglichkeit zum Homeoffice bestehen - auch wenn eine gesetzliche Regelung noch bis Dezember braucht, so Kocher. Selbiges gilt für Schwangere im körpernahen Dienstleistungsbereich. "Risikoatteste sind ab Montag möglich", sagte Kocher. Die Arbeitnehmer bekommen eine Entgeltfortzahlung, die deren Arbeitgeber zur Gänze ersetzt bekommen.

Die Gesamtkosten aller Maßnahmen wollte Blümel nicht einschätzen. Jedenfalls seien die Kosten durch bisherige Budgetbeschlüsse gedeckt, betonte er. Auch würde man natürlich laufend dran sein, alle Maßnahmen regelmäßig nachzubessern. So habe sich die Bearbeitungszeit von unternehmerischen Hilfsansuchen im Laufe der Pandemie sehr stark verkürzt. Grundsätzlich plädiere er dafür, "Herausforderungen zu lösen, nicht nur zu fragen, 'wer ist schuld?'", so Blümel. Freilich verstehe er, dass viele Unternehmer und große Teile der Bevölkerung aufgrund der Coronasituation und den nun wieder härteren Maßnahmen "hochfrustriert" seien. Trotzdem rechnet der Finanzminister unverändert mit einem weitergehenden Wirtschaftswachstum. Das besagten die Prognosen - allerdings von vor dem neuesten Lockdown.

Betont wurde bei der Pressekonferenz auch, dass sich die Unternehmen an die Coronaregeln halten müssten. Für schwarze Schafe gebe es keine Coronahilfen, es werde auch Kontrollen geben. Die konkreten Verordnungstexte wurden für "die nächsten Tage" angekündigt.

(APA)

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