Schadenersatz

Fahrlehrer müssen Schüler vor deren Übermut schützen

Der Fahrlehrer hätte einschreiten müssen (Symbolbild).
Der Fahrlehrer hätte einschreiten müssen (Symbolbild).Bilderbox
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Eine Frau wollte trotz offensichtlicher Probleme die Motorradprüfung ablegen. Die Fahrschule ist an ihrem Sturz hauptschuld.

Wien. Schon eineinhalb Jahre hatte eine Frau den Autoführerschein, bevor sie beschloss, auch eine Lenkberechtigung für Motorräder (A2) zu erwerben. In den Vorbereitungsstunden war alles gut gegangen, auch die theoretische Prüfung war kein Problem. Doch bei der Prüfung selbst stürzte sie und verletzte sich.

Fragen stellten sich vor allem, weil die Frau die Prüfung auf einem Motorrad ohne Antiblockiersystem (ABS) absolvierte. Während sie in der Ausbildung abgesehen von einer kurzen Ausfahrt nur auf einem Motorrad mit ABS fahren gelernt hatte. Ganz unschuldig war die Frau am Geschehenen freilich nicht, denn sie wollte trotz der offenkundigen Probleme mit ihren Fahrkünsten unbedingt an diesem Tag zur Prüfung antreten. Aber in welchem Ausmaß musste man der Fahrschule die Verantwortung für das Unglück geben? In einem hohen, sagt nun der Oberste Gerichtshof (OGH).

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