Exekutivbeamte haben grundsätzlich alle mit Sie anzusprechen. Eine kurze Verwendung des Du-Worts muss trotzdem kein Richtlinienverstoß sein.
Wien. Das Möbelhaus Ikea tut es, der Radiosender Kronehit macht es. Dürfen also auch Polizisten in Amtshandlungen Du sagen? Diese Frage beschäftigte den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nachdem Polizisten in Niederösterreich einen Journalisten in der wenig distanzierten Form angesprochen hatten und das Landesverwaltungsgericht die Beamten gegen eine Beschwerde in Schutz genommen hatte. Ganz so einfach ist es aber nicht, auch wenn das Gericht den heute aktuellen Sprachgebrauch in seine Überlegungen einbezogen hatte.
Provozierendes Verhalten
Der Mann habe bei der nicht eben harmonischen Begegnung „durch unkooperatives Verhalten die situationsbedingte, emotionale Anspannung auch auf Seiten der amtshandelnden Exekutivorgane provozierend erhöht“, stellte das Gericht fest. „Erst durch seine Weigerung, den Anordnungen der Polizeibeamten vor Ort kooperativ zu folgen“, sei es „zu einer sachlich nicht nachvollziehbaren, ironisch überspitzten Frage hinsichtlich der Herstellung von Bildmaterial durch diesen Journalisten seitens der Beamten gekommen“.