Gastbeitrag

Whistleblower: Warum Unternehmen nicht auf das Gesetz warten sollten

Hinweisgeber müssen geschützt werden.
Hinweisgeber müssen geschützt werden.(c) imago images / Panthermedia (Andrey Popov)
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Hinweisgebern muss ermöglicht werden, Missstände aufzudecken. Schon jetzt Vertrauen in interne Systeme zu schaffen, ist vorteilhaft.

Wien. Die wachsende Bedeutung von Hinweisgebern bzw. Whistleblowern für das Aufdecken von Missständen ist unbestritten, die möglichen negativen Folgen für Hinweisgeber für das vermeintliche Vernadern ebenso. Die EU hat deshalb eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern erlassen. Österreich muss die Vorgaben bis 17. Dezember umsetzen. Ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wurde bisher noch nicht präsentiert. Eine rechtzeitige Umsetzung ist daher praktisch ausgeschlossen. Können sich Unternehmen zurücklehnen? Mitnichten.

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Die US Securities and Exchange Commission hat berichtet, dass heuer bereits mehr als 12.200 Hinweise eingelangt sind und Hinweisgebern 564 Mio US-Dollar Belohnung ausbezahlt wurden. Von diesen Zuständen und einer entsprechenden positiven Einstellung gegenüber Hinweisgebern sind wir noch weit entfernt. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie soll in einem ersten Schritt einheitliche Schutzstandards in der EU schaffen. In knapp einem Monat müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (kleinere erst später), Gemeinden ab 10.000 Einwohnern und Behörden einen internen Meldekanal für Hinweisgeber einrichten. Gesetzgeber müssen Hinweisgeber umfassend vor Repressalien schützen. So weit die Theorie. Die Umsetzung lässt auf sich warten.

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