Demonstranten führten ohne vorherige Anzeige ein Abbild des Landeswappens mit, der Grazer Bürgermeister vergriff sich im Paragrafen.
Wien. Als im Sommer 2017 Tierschützer vor der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft aufmarschierten, um gegen Missstände in der Schweinehaltung zu protestieren, übersahen sie im Eifer des Gefechts den Schutz eines anderen Tieres: des Panthers, des steirischen Wappentiers. Der demonstrierende Verein und sein Obmann hatten es unterlassen, im Vorhinein anzuzeigen, dass sie das Landeswappen bei der Demonstration zeigen würden. Sie wurden bestraft – aber zu Unrecht, wie nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt.
Bei der „Schweineschutz-Aktion“ ging es speziell um die Steiermark, was die Veranstalter mit dem Wappen signalisieren wollten. Die Verwendung des Wappens ist aber gesetzlich reglementiert: Wer nicht kraft Gesetzes (Ämter, Behörden) oder Verleihung zur Führung des Wappens berechtigt ist, muss eine „sonstige Verwendung“ der Landesregierung anzeigen; Ausnahmen bestehen etwa für Schulen oder Medien.