Vermögensweitergabe

Teure Fehler beim Schenken und Vererben

Bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an (Symbolbild).
Bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an (Symbolbild).(c) imago images/Shotshop (Detailfoto via www.imago-images.de)
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Auch wenn es zurzeit keine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt, kann die Übertragung von Vermögen mit ungeahnten Kosten verbunden sein. Das betrifft vor allem, aber nicht nur Immobilien.

Die Vermögensweitergabe ist ein sensibles Thema, oft auch ein hoch emotionales. Und eines, bei dem viel schiefgehen kann. Soll etwa eine Immobilie oder ein Wertpapierdepot auf die Kinder überschrieben werden, können Fehler passieren, mit denen kaum jemand rechnet – und die dann beträchtlich ins Geld gehen.

Unter anderem darum ging es bei einem virtuellen Expertenforum, das Mitte November von MKP Invest veranstaltet wurde. Unter dem Titel „Erbschaft, Schenkung, Vorsorge“ wurden steuerliche und rechtliche Aspekte behandelt. Um mit dem Steuerlichen zu beginnen: Es gibt zwar derzeit keine Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Steuerliche Konsequenzen hat die Vermögensweitergabe dennoch, betonte Steuerberater Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich.

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