Flughafen und Grenze

Auslandsreisen im Lockdown unter Umständen möglich

Impfaktion im Flieger, zuletzt am Flughafen Wien-Schwechat.
Impfaktion im Flieger, zuletzt am Flughafen Wien-Schwechat.APA/GEORG HOCHMUTH
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Flug-, Bahn-, Bus- oder Autoreisen ins Ausland sind auch während des Lockdowns erlaubt. Der eigene Haushalt darf dabei jedoch nur zur Erfüllung von Grundbedürfnissen oder für den Arbeits- bzw. Schulweg verlassen werden.

Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns, der das Verlassen des eigenen Wohnbereiches streng reglementiert, möglich. Dies bestätigte das Gesundheitsministerium am Montag. Dabei seien "natürlich" die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft, Antigen- und Antikörpertests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.

Ausnahmen gibt es nur für Pendler - für sie gilt weiterhin 3G statt 2,5G - und Schüler, die ihren Ninjapass vorweisen können, geht aus der 7. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung hervor. Bei Pendlern reicht es aber nicht mehr aus, sich nur einmal wöchentlich testen zu lassen. Sie brauchen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigentest. Zudem wird durch die bereits am vergangenen Dienstag veröffentlichte Einreiseverordnung die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von neun auf sechs Monate verkürzt, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.

Haushalt für Arbeit oder Grundbedürfnisse verlassen

Der bundesweite Lockdown sieht vor, dass man den eigenen Haushalt nur für begründete Ausnahmen wie etwa Arbeit oder die Deckung von Grundbedürfnissen verlassen kann. Während früherer Lockdowns wurden im grenznahen Ausland Umgehungshandlungen durch Personen mit Wohnsitz in Österreich beobachtet, etwa Auslandsreisen zum Einkaufen. Alle Nachbarländer Österreichs halten derzeit ihre Grenzen zumindest für Geimpfte offen.

Aus dem Innenministerium hieß es am Montag, die Art der Kontrollen bleibe ähnlich wie in der 2G-Phase und während des Lockdowns für Ungeimpfte. "Die Intensität der Kontrollen bleibt hoch und wird durch zusätzliche Einsatzkräfte verstärkt", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Dabei könne temporär auch auf etwa 1.000 Polizeischülerinnen und Polizeischüler als Verstärkung zurückgegriffen werden. In den vergangenen Tagen seien 150.000 Kontrollen durchgeführt und etwa 800 Anzeigen erstattet worden.

Schwerpunktkontrollen und Streifendienst

Die Kontrollen würden "weiterhin von zwei Säulen getragen", und zwar Kontrollen im allgemeinen Streifendienst sowie zusätzliche Schwerpunktaktionen durch Bereitschaftseinheiten und spezialisierte Streifen, erläuterte das Ministerium. Das Grundprinzip laute weiterhin Lockdown-Kontrollen bei jeder polizeilichen Amtshandlung. Unbeantwortet blieb die konkrete Frage, ob eine Intensivierung der Grenzkontrollen geplant ist. Im benachbarten Italien hatte es in der Vorwoche bereits Aufrufe von Regionalpolitikern gegeben, den Grünen Pass bei Einreisenden aus Österreich konsequent zu kontrollieren.

Unverändert blieben am Montag auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin "grün" eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2. Wer dem Lockdown also durch eine längere Urlaubsreise ins Ausland entkommen will, dürfte dies wohl machen können. Problematisch könnte es nur werden, wenn die Rückkehr noch während des Lockdowns erfolgt und man bei einer Polizeikontrolle keine der Ausnahmen glaubhaft machen kann.

(APA)

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