Coronamaßnahmen

Gesetzesentwurf für Impfpflicht sollte im Advent vorliegen

Menschen stehen Schlange vor einer Impfbox in Wien
Menschen stehen Schlange vor einer Impfbox in Wienimago images/SKATA
  • Drucken

Um eine sechswöchige Begutachtungsfrist zu ermöglichen, müsste der Entwurf rund um den 6. Dezember vorliegen. Die "Trägerrakete" könnte am 15. Dezember starten.

Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 von der Bundesregierung angekündigte Impfpflicht gegen das Coronavirus muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.

Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.

"Trägerrakete" am 15. Dezember?

Im Dezember-Plenum des Nationalrates (15./16. Dezember) könnte noch während der Begutachtungsphase (in "erster Lesung") eine sogenannte "Trägerrakete" für das Gesetz eingebracht und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden - damit dann im Jänner-Plenum das Vorhaben beschlossen werden kann. Im Ausschuss könnte die Impfpflicht-Regelung nach Abschluss der Begutachtung per Abänderungsantrag an die "Trägerrakete" gehängt werden - und das Gesetz dann im Nationalratsplenum vom 20./21. Jänner debattiert und beschlossen werden.

Danach muss noch der Bundesrat das Vorhaben absegnen, dazu bräuchte es - soll die Impfpflicht mit 1. Februar in Kraft treten - allerdings eine Sondersitzung der Länderkammer. Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt. Nach dem Bundesrats-Beschluss muss das Gesetz noch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieben und dann kundgemacht werden.

Edtstadler für abgestufte Sanktionen bis zu 3600 Euro 

Eine der Fragen, die für den Gesetzesentwurf zu klären ist, ist die Höhe der Strafe. Geplant ist eine Geldstrafe nach dem Verwaltungsrecht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat abgestufte Sanktionen bis bin zu 3600 Euro genannt - entsprechend den Überlegungen für die früher schon diskutierte Impfpflicht für Gesundheitsberufe.

3.600 Euro kämen aber nur bei "extrem schwerwiegenden" Verstößen infrage. Im "Durchschnittsfall" wäre bei erstmaliger Verhängung ein Strafrahmen von 300 bis 500 Euro denkbar, meinte der Verfassungsexperte Peter Bußjäger (Universität Innsbruck) am Montag im Ö1-"Mittagsjournal".

Der Jurist und Philosoph Hubert Niedermayr - Verfasser des kürzlich erschienenen Buches "Exit Covid! Plädoyer für die Impfpflicht" - hielte bei Erstverstößen eine Größenordnung ab 500 Euro für angemessen. Eine Obergrenze von 3.500 Euro kenne man aus dem Verkehrsstrafenbereich, das sei nachvollziehbar. Der dortige untere Rahmen von 50 oder 70 Euro wäre bei der Impfpflicht allerdings "deutlich zu niedrig", sagte er in der Ö1-Sendung "Punkt eins"

Wie die Impfpflicht konkret umgesetzt wird, muss auch noch geklärt werden. Laut Edtstadler sollen Ungeimpfte zunächst zu einem Impftermin eingeladen werden - und erst wenn das nicht fruchtet eine Geldstrafen verhängt werden.

Jedenfalls müsse vor der Verhängung der Strafe ein erster Schritt mit einer behördlichen schriftlichen Aufforderung gesetzt werden, meint auch Niedermayr. Dies könnte auch die mit einer Frist versehene Aufforderung sein, sich impfen zu lassen. Die Geldstrafe müsste freilich steigen, wenn mehreren Aufforderungen zur Impfung nicht Folge geleistet wird, merkte der früher als Rechtsanwalt tätige Jurist an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Impfpflicht und Impfrate müssen nicht korrelieren, erklärt  Gesundheitsökonom Thomas Czypionka. Er glaubt, es wäre auch anders gegangen.
Dissens

Impfpflicht: Wer dafür und wer dagegen ist

Die Koalition will die Verpflichtung umsetzen, die SPÖ wohl auch. Doch es regt sich Widerstand.
Christiane Druml
Interview

Kommt die permanente Impfpflicht?

Christiane Druml, die Vorsitzende der Bioethikkommission, hält2-G  - auch im Job - für die beste Sanktion. Und sie glaubt nicht, dass eine hohe Impfrate bis Februar die Impfpflicht obsolet macht.
Auch Impfverweigerer (am Bild eine Demo in Wien im Jänner 2021) sollen sich bald immunisieren lassen müssen.
Sanktionen

Mehrere Strafen für Impfgegner möglich

Die Regierung will eine Impfpflicht ab spätestens Februar. Juristen betonen, dass man dafür nicht so lang warten müsste. Aber wie oft haben Verweigerer die Buße zu zahlen?
NATIONALRAT: PLENUM
Parlament

Opposition zur Impfpflicht: Von „heikles Thema“ bis „Diktatur“

Ungeachtet des Lockdowns spult der Nationalrat sein Programm ab. Die angekündigte Impfpflicht sorgt für heftige Reaktionen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.