Verordnung

Wie man im Lockdown richtig skifährt

Am Lift dürften nur genesene oder geimpfte Skifahrer mitfahren, betont das Gesundheitsministerium.
Am Lift dürften nur genesene oder geimpfte Skifahrer mitfahren, betont das Gesundheitsministerium.Feature: REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Der Wintersport selbst und Essen holen auf der Piste ist erlaubt, ein Hotel zu beziehen aber nicht.

Man kann Österreichern viel Freiheit nehmen, aber nicht das Skifahren. Auch die am Montag in Kraft getretene Lockdown-Verordnung erlaubt, dass des Volkes liebster Wintersport weiter ausgeübt wird. Aber was ist dabei möglich und was nicht?

Das Skifahren selbst fällt unter „körperliche und psychische Erholung“, jeder darf dafür also sein Zuhause verlassen. Ungeimpfte müssen aber die Piste selbst besteigen. Denn Seil- und Zahnradbahnen dürften nur genesene oder geimpfte Skifahrer befördern, betont das Gesundheitsministerium. Ein Glück haben jene, die ihren Skiurlaub vergangene Woche angetreten haben. Sie können noch so lang im Hotel bleiben, wie ihre ursprüngliche Buchung vorsieht. Für Neuankömmlinge heißt es aber „leider geschlossen“. Sie dürfen nur Tagesausflüge zu den Skipisten unternehmen.

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