Zivilverfahren

Justizministerium verschiebt Pläne für Videoverhandlung

Eine Gerichtsverhandlung sei "etwas Hoheitliches", so die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Der virtuelle Prozess könne nur eine Ausnahme sein. (Am Bild: Die Statue der Justitia im Justizpalast Wien) 
Eine Gerichtsverhandlung sei "etwas Hoheitliches", so die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Der virtuelle Prozess könne nur eine Ausnahme sein. (Am Bild: Die Statue der Justitia im Justizpalast Wien) Die Presse/Clemens Fabry
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Ein von Justizministerin Zadic in Begutachtung gegebener Entwurf für eine Zivilverfahrensnovelle hat Fragen aufgeworfen. Es wird nun eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Die Übernahme der in Corona-Zeiten etablierten Videoverhandlung im Zivilverfahren ins Dauerrecht wurde - zumindest vorerst - abgesagt. Das Justizministerium hat diese Bestimmung aus dem Novellenentwurf herausgestrichen und richtet eine Arbeitsgruppe ein. Die Rechtsanwälte hatten große Skepsis dagegen. OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek kann sich den virtuellen Prozess auch nur als Ausnahme vorstellen, denn ein "Zivilverfahren ist keine Online-Yogastunde".

Die Rechtsanwaltskammer - allen voran ÖRAK-Präsident Rupert Wolff - unterstrich ihre großen Bedenken gegen das Vorhaben des Ministeriums am Montag mit einem Webinar. Dabei regten die Anwälte an, die Sache erst einmal in einem Pilotversuch zu erproben. Auch Lovrek und Univ. Prof. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, WU Wien) sahen noch viele ungeklärte Fragen - und deponierten Zweifel an der ausreichenden technischen Ausstattung aller Beteiligten.

Einführung der Videoverhandlung ins Dauerrecht?

Schon im Begutachtungsverfahren für die im Juli in Begutachtung gestellte Zivilverfahrensnovelle war Kritik geäußert worden. Aufgrund der Stellungnahmen "hat sich ergeben, dass es zur Frage der Einführung der Videoverhandlung ins Dauerrecht noch Gesprächs- und Diskussionsbedarf gibt. Daher haben wir uns dafür entschieden, diese Bestimmung aus dem Entwurf herauszunehmen", teilte das Justizministerium am Dienstag mit.

Man werde demnächst eine Arbeitsgruppe mit Stakeholdern und Experten einrichten. Eine erste Arbeitsgruppe gibt es im Ministerium bereits: Sie soll einzelne Fragen zu COVID-Sonderbestimmungen als Dauerrecht klären - also eruieren, was sich in der Praxis bewährt hat und damit in dauerhaften Rechtsbestand aufgenommen werden kann.

Beweisaufnahme per Video?

Dass die Übernahme von in der Pandemie zur Aufrechterhaltung des Betriebes ergriffener Maßnahmen ins Dauerrecht nicht ganz einfach ist, führte die Anwaltskammer mit dem Webinar vor. Dabei zeigte sich, dass der Entwurf viele wichtige Fragen offen gelassen hatte. So schon jene, ob auch Parteien- und Zeugeneinvernahmen - also die Beweisaufnahme - per Video möglich sein sollen.

Aus Sicht der Rechtsanwälte war dies nicht ausgeschlossen, aus Sicht der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes begrüßenswerter Weise allerdings schon. Das "leuchtet allerdings nicht aus dem Normtext", sondern gehe aus den Gesetzesmaterialien hervor, erläuterte der Zivilrechtler Spitzer.

Nicht sichergestellt war mit dem Entwurf, dass der Richter bei der Videoverhandlung im Gerichtssaal sein muss - und nicht im Homeoffice. Dies wäre allerdings geboten, waren sich alle einig. Schon, um die verfassungsrechtliche Vorgabe der Öffentlichkeit der Verhandlung zu erfüllen - könnten dann doch Zuseher im Gerichtssaal die Videokonferenz verfolgen, merkte Lovrek an. Wie man die unabdingbare Öffentlichkeit herstellt, dafür habe der Entwurf den Gerichten gar keine Handhabe geboten, kritisierte ÖRAK-Vizepräsident Bernhard Fink.

„Keine Yoga-Onlinestunde"

Fink vermisste zudem Regelungen dazu, ob Videoverhandlungen nur für durch Rechtsanwälte vertretene Parteien zulässig sind - oder wie es sich für eine Partei auswirkt, wenn bei ihr mitten während der Verhandlung die Internetverbindung abbricht. Er drängte zudem auf strikte Wahrung des Datenschutzes. "Man darf keine Videos einer Gerichtsverhandlung im Internet finden, das gehört wirklich streng bestraft."

OGH-Präsidentin Lovrek plädierte generell dafür, dass "der virtuelle Prozess eher die Ausnahme bleibt und der echte Prozess der Regelfall". Denn eine Gerichtsverhandlung sei "etwas Hoheitliches" und "keine Yoga-Onlinestunde". Auf Zeugen und Parteien mache ein Gerichtssaal doch einen anderen Eindruck als eine Videokonferenz.

>>> Zum Entwurf der Zivilverfahrensnovelle

(APA)

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