Gutachten

Pensionsausgaben steigen bis 2030 und stagnieren dann

Die Presse/Fabry
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Die Kosten für den Staat wachsen von 6,2 Prozent des BIP heuer bis 2030 auf 6,8 Prozent an. Danach stagnieren sie, um bis 2070 auf 6,5 Prozent abzusinken.

Die Gesamtausgaben des Staates für die Pensionen steigen noch bis 2030 und gehen dann bis 2070 wieder leicht zurück. Zurückzuführen ist dies darauf, dass zwar die Kosten für Angestellte, Selbstständige, Bauern weiter anwachsen, jene für die Beamten aber kontinuierlich sinken. Das geht aus den der APA vorliegenden Gutachten der Alterssicherungskommission hervor, die in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag behandelt werden.

Diese Sitzung wird zum letzten Mal unter dem Vorsitz des früheren Sektionschefs und Kurzzeit-Ministers Walter Pöltner stattfinden, der aus Protest gegen die Pensionserhöhungen seinen Rücktritt angekündigt hat. Ein Nachfolger ist vorerst noch nicht in Sicht. In der Sitzung am Dienstag werden insgesamt vier Gutachten besprochen, je ein Langfristiges und ein Kurzfristiges für die allgemeine Pensionsversicherung und für die Beamten.

Aus den beiden Langfristgutachten geht hervor, dass die Bundesmittel in absoluten Zahlen zwar von heuer 24 Milliarden Euro (11,2 Milliarden für gesetzliche Pensionen, 12,8 Milliarden für Beamte) auf 48,1 Milliarden (42,8 Milliarden für gesetzliche Pensionen, 5,3 für Beamte) im Jahr 2070 sich verdoppeln. Gemessen an der Wirtschaftsleistung steigen die Ausgaben insgesamt aber einige Jahre nur noch moderat, um dann zu stagnieren und bis 2070 sogar leicht zu sinken. Konkret sollen die Kosten für den Staat von 6,2 Prozent des BIP heuer bis 2030 auf 6,8 Prozent anwachsen. Danach stagnieren sie, um bis 2070 auf 6,5 Prozent abzusinken.

Verantwortlich dafür sind zwei gegenläufige Entwicklungen. Bei den Arbeitern, Angestellten, Selbstständigen und Bauern verdoppeln sich die Ausgaben von heuer 2,9 Prozent des BIP bis 2060 auf 6,0 Prozent, um dann bis 2070 wieder leicht auf 5,8 Prozent zu sinken. Weitgehend kompensiert wird dieser Anstieg aber von sinkenden Kosten für die Beamten. Hier sinkt der Pensionsaufwand von heuer 3,3 Prozent bis auf 0,7 Prozent des BIP im Jahr 2057, wo er bis 2070 bleiben soll.

Der Anstieg in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt in erster Linie an der demografischen Entwicklung. Vereinfacht dargestellt steigt die Zahl der Pensionisten, der eine stagnierende Zahl an Erwerbstätigen gegenübersteht. Und auf der anderen Seite wird die Zahl der Beamten immer weniger. Dies einerseits wegen der Pensionsreform, die auch für Beamte das Pensionskonto gebracht hat und andererseits, weil immer weniger öffentlich Bedienstete keine Beamten mehr werden, sondern als Vertragsbedienstete ASVG-Versicherte sind. Die Zahl der aktiven Beamten geht von derzeit rund 176.000 auf etwa 129.000 zurück, jene der Beamten-Pensionisten sogar von derzeit mehr als 300.000 auf rund 115.000 Personen. Insgesamt soll die Bevölkerung im Alter 65+ von derzeit 1,72 Millionen auf 2,83 Millionen Personen im Jahr 2070 steigen. Das Gutachten geht aber von einer Steigerung der Erwerbsquote der 55-bis 64-Jährigen und damit von einer Erhöhung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters um 1,3 Jahre aus.

Der schon in den Langfristgutachten ersichtliche Anstieg der Pensionskosten in den nächsten Jahren ist auch aus den beiden mittelfristigen Gutachten zu ersehen. So sollen die Bundesmittel in der gesetzlichen Pensionsversicherung von 2021 bis 2026 um 46,3 Prozent steigen. Neben dem durch Corona bedingten Wirtschaftseinbruch werden dafür vor allem die steigenden Pensionszugängen in Folge der demografischen Entwicklung und die Pensionsanpassungen über der Inflationsrate verantwortlich gemacht. Bei den Beamten wird bis 2026 ein Anstieg der Pensionsausgaben um 1,6 Milliarden auf 14,6 Milliarden Euro prognostiziert.

(APA)

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