Die Verehrung eines faschistischen Regimes sei schon aufgrund des Staatsvertrages zu untersagen, so der Bericht einer Expertenkommission. Ein reines Totengedenken sei möglich.
Diese Treffen waren seit Jahren umstritten: An Gedenkfeiern für von Partisanen getötete Angehörige des kroatischen Ustascha-Regimes am Loibacher Feld bei Bleiburg nahmen immer wieder rechtsextreme Personen und Gruppierungen teil. Behördlich untersagt wurden diese Treffen nie, auch weil sie teils religiösen Charakter hatten. Im Vorjahr beschlossen vier Parlamentsparteien, ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos, einen Expertenbericht in Auftrag zu geben, der die Veranstaltung rechtlich beurteilen sollte.