Lockdown

Wie kommt man zum Ersatz bereits gekaufter Tickets?

Lockdown - und damit die Absage oder die Verschiebung von Veranstaltungen.
Lockdown - und damit die Absage oder die Verschiebung von Veranstaltungen.APA/AFP/JOE KLAMAR
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Der Kampf um Ticket-Rückerstattungen hat wiederum begonnen. Die Gültigkeit des „Gutschein-Gesetzes“ wurde nun extra verlängert.

Auch wenn es mittlerweile so etwas wie eine Lockdown-Routine gibt, stellen sich wiederholt jene Fragen, die mit der erzwungenen neuen Tages- bzw. Freizeitgestaltung zusammenhängen. Bekommt man Ersatz, wenn man Tickets für eine Veranstaltung gekauft hat, diese aber nicht stattfindet? Was heißt es für Sportfans, wenn aus dem Match kurzfristig ein Geisterspiel wird? Oder: Darf man in der Freizeit überhaupt noch verreisen? Wie man zu (Schaden-)Ersatz kommt – eine Übersicht.

Theater, Konzert, Kabarett, Tanz

Schon im ersten Lockdown sahen sich Veranstalter mit unzähligen Rückforderungen konfrontiert. Und sie erklärten, dass Konkurse drohten, wenn man sie zur Kasse bitte. Der Gesetzgeber versuchte eine salomonische Lösung. Und setzte im Mai des Vorjahres erstmals ein Gesetz mit einem ulkig klingenden Namen in Kraft: das KuKuSpoSiG (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz).
Eben dieses wurde nun, für Lockdown Nummer 4, bis Ende 2023 verlängert. Es besagt, dass dann, wenn Veranstaltungen wegen Corona entfallen und der Veranstalter eigentlich den Eintrittspreis zurückzuzahlen hat, auch ein Gutschein als Ersatz gilt. Konsumentenschützer sind wenig begeistert. So spricht etwa der Obmann des Verbraucherschutz-Vereins (VSV), Peter Kolba, von „Raubbau im Konsumentenschutz“ und von der „Überrumpelung von Verbrauchern“.

Ganz unkompliziert ist das Gesetz auch nicht: Bis zum Wert von 70 Euro kann sich der Veranstalter durch Gutschein-Übergabe von seiner Rückzahlungspflicht befreien. Haben die Tickets mehr gekostet, muss zurückgezahlt werden. Hat der Kunde aber mehr als 250 Euro im Vorhinein ausgegeben, muss der Veranstalter 180 Euro zurückzahlen und darf den Rest mittels Gutschein abdecken. Hat man als Kunde den Langmut, bis Anfang 2024 zuzuwarten, darf man dann aber doch den ursprünglichen Kartenverkäufer zur Rückzahlung auffordern.
Man muss weiters wissen, dass all dies aber eh nicht gilt, wenn es sich beim Betreiber der Kultureinrichtung um Bund, Land oder Gemeinde handelt. Hat man also zum Beispiel „Lockdown-Tickets“ der Bundestheater oder der Vereinigten Bühnen Wien, kann man sich mit Ersatzvorstellungen zufrieden geben oder Gutschein-Angebote gern annehmen – man muss aber nicht.

Viele Besucher haben indes Verständnis für die Bühnen, so rechnen etwa die Bundestheater bei 20 Tagen Schließzeit mit einem Entgang von ungefähr vier Millionen Euro. Seitens der Vereinigten Bühnen Wien heißt es: 21.000 Tickets seien allein im Musicalbereich von der Lockdown-Phase betroffen. Den Betroffenen würden nun wieder Ersatztermine, Gutscheine und in letzter Konsequenz auch Rückzahlungen angeboten.

Reisen trotz Ausgangssperre

Die gute Nachricht: Man darf verreisen. Auch im Lockdown. Auch ins Ausland. Dies versicherte die Wiener Wirtschaftskammer auf „Presse“-Anfrage – unter Verweis auf die Ausnahmebestimmungen der Lockdown-Verordnung („körperliche und psychische Erholung“). Auch das Gesundheitsministerium bestätigte dies. Man darf auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Flughäfen oder Bahnhöfen fahren. Insofern gibt es in diesem Segment auch keine Notwendigkeit bzw. keine Rechtfertigung das Geld für bereits gebuchte Reisen zurückzufordern.

Sport ohne Fans

Die – von Fan-Emotionen geprägte – Sportwelt ist wieder an einem toten Punkt angekommen, nämlich bei Geisterspielen. Dies ist insgesamt prekär, speziell aber im Fußball, also der Sportart, die wohl die meisten Zuschauer in die Stadien bringt. Konkretes Beispiel: Das Euro League-Heimspiel zwischen dem SK Rapid Wien und dem englischen Topklub West Ham United ist bzw. war seit Wochen ausverkauft (Weststadion, ca. 24.000 Plätze). Wie die Arbeiterkammer Wien bestätigt, handelt es sich um eine Veranstaltung, die unter die „Gutschein-Regelung“ (siehe oben) fällt. Der Klub, der allein an diesem Spieltag etwa eine Million Euro Umsatz verliert, hat bereits versprochen Kartenbesitzern „alle Informationen zur Ticket-Rückerstattung“ zukommen zu lassen.

Für den Veranstalter nicht minder bitter ist der Publikums-Bann beim Tennis-Daviscup in der Innsbrucker Olympiahalle. Auch hier wird derzeit die Ticket-Rückabwicklung in die Wege geleitet.
Im Breitensport, Beispiel: gesperrte Fitnesscenter, besteht eine gängige Praxis darin, die Mitgliedsbeiträge für die Lockdown-Zeiten auszusetzen.

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