Ab Schuljahr 2022/2023

Digitale Grundbildung wird Pflichtfach an Schulen

Unterstufe: Pro Schuljahr soll fix eine Wochenstunde zur Verfügung stehen.
Unterstufe: Pro Schuljahr soll fix eine Wochenstunde zur Verfügung stehen.(c) Imago
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Das Fach soll ab dem kommenden Schuljahr in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule unterrichtet werden. Pro Schulstufe soll fix eine Wochenstunde dafür zur Verfügung stehen.

Digitale Grundbildung soll ab dem kommenden Schuljahr ein Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule werden. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die bereits dem Unterrichtsausschuss zugewiesen wurde. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet - das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Sie bekommen aber keine Noten.

Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.

Künftig eigenes Lehramtsstudium

Der neue Pflichtgegenstand ist quasi das inhaltliche Gegenstück zur Ausstattung der ersten Klassen der jeweiligen Schulen mit digitalen Endgeräten. Dementsprechend steht das Fach 2022/23 erst in den ersten drei Klassen am Stundenplan (heuer wurden ausnahmsweise die ersten beiden Klassen mit Endgeräten ausgestattet, ab dem kommenden Schuljahr jeweils nur die erste, Anm.). Ab 2023/24 wird es dann in der ganzen Unterstufe bzw. Mittelschule unterrichtet.

Die Lehrer sollen für die Aufgaben vorerst weiter im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet werden. In Zukunft soll ein eigenes Lehramtsstudium geschaffen werden.

Auch Sommerschule wird gesetzlich implementiert

In der gleichen Novelle wird die Sommerschule gesetzlich implementiert. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist man den Schulerhaltern - also etwa Gemeinden und Kirche - entgegengekommen. Sie müssen anders als ursprünglich geplant der Einrichtung einer Sommerschule an ihrem Standort zustimmen.

Der Zeitpunkt der Sommerschule wird mit den letzten beiden Ferienwochen festgelegt. Unterrichtet werden soll wie gewohnt: An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer.

Sommerschule ab sechs Anmeldungen möglich

Neu ist der Fokus: Gestartet als Programm für jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Unterrichtsentfalls durch Distance Learning Förderbedarf aufwiesen, soll die Sommerschule künftig praktisch allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, zur Vorbereitung der Aufnahme in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Möglich ist also etwa auch Begabungsförderung zur Vorbereitung auf die Chemieolympiade.

Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiter auf Deutsch und Mathematik, aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldungen. Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendliche.

(APA)

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