Ischgl als Corona-Hotspot: Strafverfahren wurde eingestellt

Beim Après-Ski, im Bild die Bar "Kitzloch", steckten sich etliche Ischgl-Urlauber an.
Beim Après-Ski, im Bild die Bar "Kitzloch", steckten sich etliche Ischgl-Urlauber an. APA/Jakob Gruber
  • Drucken

Keine Anklage: Gegen fünf Beschuldigte, darunter auch gegen den Ischgler Bürgermeister, ist ermittelt worden. Doch die Akte wurde geschlossen.

Es wird keinen Ischgl-Strafprozess geben. Die Oberbehörden haben der – von der Staatsanwaltschaft Innsbruck beabsichtigten – Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der Causa „Ischgl“ zugestimmt.

Nachdem das Tiroler Ski- und Party-Revier Ischgl („Ballermann der Alpen“) mit Ausbruch der Pandemie im März 2020 auch als Corona-Hotspot weltweit in die Schlagzeilen geriet, kam es zu Erhebungen. Die Frage war: Haben Behörden schuldhaft etwas getan oder unterlassen, das die Ansteckung mit dem Virus begünstigte? Auch der Vorwurf der Vertuschung der Infektionslage wurde geprüft. Herausgekommen ist – nichts. Konkret: Es gebe keine Beweise für schuldhaftes Verhalten, heißt es in der Einstellungsbegründung.

Zuletzt hatte es geheißen, Politik und Tourismus hätten Maßnahmen wider besseres Wissen hinausgezögert, um das Wintergeschäft zu prolongieren. Beweise dafür wurden aber nicht gefunden.
Die Anklagebehörde verweist in dem Zusammenhang darauf, dass die meisten Anreisen zwischen 6. und 8. März erfolgt seien. In dieser Zeit habe es keinen Spielraum für Manipulationen gegeben. Denn am 7. März ist ein Kellner der Après-Ski-Bar „Kitzloch“ als Erster positiv auf das Coronavirus getestet worden. Vier Tage später wurde das gesamte Skigebiet gesperrt.

Aufatmen bei Beschuldigten

Weiters wurden laut Staatsanwaltschaft „die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw. die Quarantäne im Paznauntal“ geprüft.

Unter den ehemals Beschuldigten, die nun aufatmen, finden sich der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz (er ist „froh“ über die Einstellung), Landesamtsdirektor Herbert Forster, der Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß und zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.

Auch auf die chaotische Abreise vieler Gäste nimmt der Einstellungsbeschluss Bezug: Am 13. März verkündete der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz die Quarantäne für das Paznauntal und St. Anton am Arlberg. Der Kritik, „dass die ausländischen Gäste ungetestet abgereist sind, ist entgegenzuhalten, dass dies bei den damaligen Testkapazitäten der Virologie in Innsbruck zumindest mehrere Wochen in Anspruch genommen hätte“, meint die Staatsanwaltschaft. Eine Kommission stellte fest, dass es „aus epidemiologischer Sicht falsch“ gewesen sei, das Skigebiet nicht früher zu schließen. Auch das Chaos nach der Quarantäne-Ankündigung hätte nicht sein müssen. Die Bezirkshauptmannschaft hätte besser eingebunden werden müssen. Strafrechtliche Relevanz entwickelte dieser Bericht aber nicht.

Ein „Behördenskandal“?

Indessen hat der Verbraucherschutzverein (VSV) angekündigt, im Namen der Ischgl-Opfer einen Antrag auf Verfahrens-Fortsetzung zu stellen. Denn, so VSV-Chef Peter Kolba: „Ich habe den Eindruck, dass ein Behördenskandal vertuscht werden soll.“

Daher: „Der VSV wird alles in seiner Macht Stehende tun, um das Multiorganversagen der Behörden im Fall Ischgl sowohl im Rahmen der vom VSV unterstützten, beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Amtshaftungsklagen als auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufzudecken.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.