Mietenstreit

Zinsentfall: Was gilt nach dem OGH-Entscheid?

Auch jetzt müssen viele Geschäfte aufgrund der Pandemie geschlossen bleiben.
Auch jetzt müssen viele Geschäfte aufgrund der Pandemie geschlossen bleiben. (c) Marin Goleminov
  • Drucken

Bei völliger Unbrauchbarkeit eines Geschäftslokals aufgrund der Pandemie ist kein Mietzins zu zahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Welche Folgen hat das für Unternehmen, und welche Fragen sind noch offen?

Wien. Und wieder sind wir im Lockdown, und wieder bleiben bei vielen Geschäften die Rollbalken unten. Umso aktueller ist eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) – seine erste im „Mietenstreit“. Die Betreiberin eines Sonnenstudios hatte im April 2020, während des ersten Lockdowns, ihren Betrieb geschlossen halten müssen. Und deshalb keine Miete bezahlt – zu Recht, wie der OGH entschied (3 Ob 78/21y; „Die Presse“ berichtete).

Was bedeutet das nun für Mieter und Vermieter – sowohl für frühere Lockdowns als auch für den aktuellen? Welche Fragen sind durch die höchstgerichtliche Entscheidung geklärt, welche offen? Und welche Auswirkungen hat das im Hinblick auf staatliche Förderungen, die Mieter bezogen haben?
Hier ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.