Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen nehmen nicht körpernahe Dienstleistungen wie die Planung einer Küche vom generellen Verbot aus. Das gilt aber nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.
Viele (dreifach) Geimpfte ärgern sich darüber, dass auch sie dem aktuellen Lockdown unterliegen, obwohl sie coronatechnisch alles richtig gemacht haben. Bei genauerer Lektüre der geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zeigt sich allerdings, dass Geimpfte und Genesene in einem schmalen Bereich doch etwas mehr dürfen als bloß Getestete. Für Ungeimpfte besteht daher eine Art Lockdown im Lockdown.
Es geht um nicht körpernahe Dienstleistungen.