Covid-19

Niederösterreichs FPÖ-Chef Landbauer zieht gegen 2-G-Regel vor VfGH

""Unrecht wird zu Recht erhoben": Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer.
""Unrecht wird zu Recht erhoben": Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer.Die Presse/Clemens Fabry
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Die Maßnahme sei „verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig“, so Udo Landbauer. Er hat daher eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht.

Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer zieht gegen die 2-G-Regel vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Eine Individualbeschwerde wurde eingereicht, hieß es am Freitag. Die Corona-Maßnahme sei "verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig", befand der Partei- und Klubobmann der Freiheitlichen im Bundesland.

Die Beschwerde beim VfGH gegen die 5. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat Landbauers Rechtsvertreter Michael Schilchegger am 21. November eingebracht, wie auch der ORF Niederösterreich berichtete. Die 2-G-Regel sei verfassungswidrig, "weil sie gegen jede Menge Grundrechte verstößt, die unseren Landsleuten per Verfassung schlichtweg zustehen", betonte der Landespolitiker in einer schriftlichen Stellungnahme. Unsachlichkeit und Willkür liege vor, "weil die Regierung keine Evidenz für die Wirksamkeit der 2-G-Regel vorlegen kann".

„Unrecht zu Recht erhoben"

Nicht zuletzt ortete Landbauer auch Unverhältnismäßigkeit. Begründet wurde diese Einschätzung damit, dass die Maßnahme "Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausschließt und massiv benachteiligt, die ein aktuelles Testergebnis oder Antikörper, also ihre Gesundheit oder eine geringe epidemtiologische Gefahr, explizit nachweisen können".

Es werde "Unrecht zu Recht erhoben", dagegen möchte der FPÖ-Landesparteichef laut eigenen Angaben ankämpfen. "Ich bin guter Dinge, dass der Beschwerde stattgegeben wird und ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof auf der Seite der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht."

(APA)

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