Rechtsradikale Homepage: Initiatoren amtsbekannt

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Obwohl die Hintermänner den Behörden sehr wohl bekannt sein sollen, bleibt die Homepage "Alpen-Donau.Info" weiterhin online. Denn der Zugriff auf die Website ist nicht möglich: Der Server befindet sich in den USA.

Wien/Wiener Neustadt. „Alpen-Donau-Info ist eine nationale Weltnetzpräsenz, die vorrangig über den österreichischen Teil Deutschlands berichtet“, lautete die Selbstdefinition des rechtsextremen Internetportals, gegen das bereits seit April 2009 vom Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wird – bis dato ohne Erfolg. Die Kritik an den Behörden wird indes immer lauter. Denn die Hintermänner der Alpen-Donau.Info seien amtsbekannte rechtsextreme Gruppen vor allem in Wien und Wiener Neustadt, sagt Robert Eiter von der oberösterreichischen Plattform gegen Rechtsextremismus: „Wenn wir wissen, wer dahintersteckt, wissen das die Ermittler auch. Es gibt Dutzende Anzeigen in diese Richtung.“

Ein Zugriff sei dennoch nicht möglich, heißt es aus der Wiener Staatsanwaltschaft: Weil der Server, über den die neonazistischen Botschaften verbreitet werden, sich in den USA (San Francisco) befindet, wo nationalsozialistische Wiederbetätigung unter freie Meinungsäußerung fällt.

Online-Lektüre von „Mein Kampf“

Auf der Alpen-Donau.Info vernetzen sich Österreichs Neonazis erstmals bundesweit, ihr Ziel ist eindeutig: „Wir sind der Meinung, dass dieses Land einen starken, parteifreien nationalen Widerstand benötigt. Potenzial ist dazu genug vorhanden: Wir sind eine Macht. Doch wegen mangelnder Zusammenarbeit schaffen wir es nicht, unsere Lösungen der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wir rufen alle freiheitsliebenden Volksgenossen, die unser Land noch nicht aufgegeben haben, raus aus den Kellern auf die Straße.“

Berichtet wird über Aktionen wie jene zum Nationalfeiertag: Statt „Wien“ war nach der Schmieraktion „Wien bleibt deutsch“ auf allen Stadtgrenzschildern zu lesen. Ein Link leitet von der Internetseite weiter zur Online-Lektüre von „Mein Kampf“, auch das 27-stündige „Hörbuch“ zum Hitler-Machwerk, dessen Verkauf in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein verboten ist, kann heruntergeladen werden.

Ideologische Gegner, die öffentlich gegen Rechtsextremismus auftreten, werden verunglimpft und beschimpft, deren Fotos, Adressen und Telefonnummern auf der Seite veröffentlicht. Obwohl hier von österreichischen Neonazigruppen offen gegen geltendes Recht verstoßen wird – ermittelt wird wegen NS-Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und Verhetzung – könnte die Alpen-Donau.Info wegen dem Zugriffsproblem noch lange online bleiben.

Der Verfassungsschutz ermittle mit Beamten aus Wien und den Bundesländern „seit Jahren“ im Bereich der Alpen-Donau.Info, wie Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia erklärt. Dennoch sind den Behörden offenbar die Hände gebunden. Denn ein Rechtshilfeansuchen an die USA sei bisher unbeantwortet geblieben, sagt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien zur „Presse“.

Viel Hoffnung darauf, dass sich das ändert, gibt es allerdings nicht: Schon beim rechtsradikalen Thiazi-Forum verweigerten die USA die Zusammenarbeit. Während die deutschen Behörden dennoch dagegen aktiv wurden (zwei große einschlägige Internetportale, darunter Thiazi, konnten geschlossen und die Betreiber ausgeforscht werden), blieben die österreichischen Aktivisten des Thiazi-Forums weiterhin unbehelligt.

„Wir kennen die Hintermänner“

„Man könnte sehr wohl gegen die Seite aktiv werden“, kritisiert indes Robert Eiter, Jurist und Sprecher des oberösterreichischen Netzwerks gegen Rassismus: „Wir kennen die Hintermänner der Betreiber sehr genau. Sie sitzen in Wien und Wiener Neustadt, und auch aus den Bundesländern gibt es Unterstützergruppen, die an den Texten mitwirken. Wenn das die österreichischen Strafverfolgungsbehörden wollten, könnte man das sehr schnell stoppen.“

„Wir wissen sehr viel“, meint auch Vecsey. Aus Rücksicht auf das anhängige Verfahren werde die Staatsanwaltschaft aber keine weitere Stellungnahme abgeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 2. November 2010)

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