Gesetzesänderung: Unis haften nicht für Platzmangel

(c) AP (Franka Bruns)
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Das Wissenschaftsministerium will den Passus, der die Unis verpflichtet, ein Studium in Mindestdauer zu ermöglichen, aus dem Gesetz streichen. Die Studenten und die Österreichische Hochschülerschaft sindt empört.

Wien. Die Verärgerung ist groß bei den Studenten. Nach den Protesten gegen die geplante Budgetkürzung im Uni-Sektor mobilisierten sie vergangene Woche gegen die nächste Hiobsbotschaft: Künftig wird die Familienbeihilfe an die meisten nur noch bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt, Ausnahmeregelungen werden derzeit diskutiert. Der Druck, das Studium so schnell als möglich zu absolvieren, steigt.

Damit das gelingen kann, müssen die Universitäten ausreichend Lehrveranstaltungsplätze zur Verfügung stellen. Bisher war das auch gesetzlich festgeschrieben. Was der Med-Uni Graz , die zu wenig Plätze anbot, zuletzt eine Klage einbrachte – „Die Presse“ berichtete. Massenklagen drohen. Plänen des Ministeriums zufolge soll der betreffende Passus im Universitätsgesetz jetzt gestrichen werden.

„Die Studenten werden damit um das Recht, in Mindeststudiendauer studieren zu können, betrogen“, so ÖH-Chefin Sigrid Maurer zur „Presse“. Dass der Passus, wie im Budgetbegleitgesetz festgelegt, gestrichen werden soll, stehe mit dem erst kürzlich getroffenen Urteil des Obersten Gerichtshofes in Verbindung, sagt Maurer. Dieser legte fest, dass Unis für die Mehrkosten, die durch eine Studienverzögerung entstehen, haften.

OGH-Urteil gibt Studenten recht

Die Vorgeschichte: Wie berichtet, finanzierte die ÖH einem Grazer Medizinstudenten einen Musterprozess gegen die Republik Österreich, die in einem derartigen Fall für die Uni einstehen muss. Da der Student eine Prüfung erst im September bestand, erhielt er keinen Platz mehr für zentrale Pflichtlehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts. Er forderte die Uni auf, die Mehrkosten, die durch das (unverschuldet) längere Studium entstehen, zu ersetzen.

Der Oberste Gerichtshof gab ihm recht: Die Hochschulen seien verpflichtet, unfreiwillige Studienzeitverzögerungen zu vermeiden. Die einzige Ausnahme, bei der die Uni kein Verschulden trifft: wenn die Ansetzung von Parallellehrveranstaltungen aus „massiven wirtschaftlichen Gründen“ nicht zumutbar sei. Bevor dieses Argument schlagend wird, wären die Unis jedoch jedenfalls verpflichtet, ihre (ohnehin knappen) Ressourcen umzuschichten, um die fehlenden Plätze zu schaffen. In der Realität passiert das nicht. Die Schuld liege daher im Normalfall bei der Uni, argumentiert der Anwalt des Studenten. Die Frage, ob die Ansetzung von Parallelveranstaltungen der Med-Uni Graz zumutbar war oder nicht, muss im vorliegenden Fall nun das Erstgericht entscheiden, an das der OGH verwies.

Heftig fiel schon damals die Reaktion von Rektorenchef Hans Sünkel aus. Derartige Klagen wären „ein Hammer“ für die Universitäten. Dass die unterfinanzierten Unis im Gegenzug die Republik klagen würden, wollte er nicht ausschließen.

Vorwurf der Anlassgesetzgebung

Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigte sich vom Urteil damals nur wenig beeindruckt. Es sei „ja nicht so leicht“ zu klagen, so Karl. Jetzt will sie mit der Novelle dennoch dafür sorgen, das Klagen keine Chance mehr haben. Der entsprechende Entwurf, der der „Presse“ vorliegt, ist derzeit in Begutachtung. Den naheliegenden Vorwurf, es handle sich um Anlassgesetzgebung, bemüht sich das Ministerium nicht einmal zu entkräften.

Das Ganze sei „eine vorbeugende Maßnahme gegen mögliche Schadenersatz-Forderungen aufbauend auf dem OGH-Urteil“, heißt es auf Anfrage der „Presse“. „Die Gesetzeslage gibt den Universitäten momentan keine Möglichkeit in die Hand, die Kapazitäten verbindlich festzulegen und ordentlich zu planen, da sie keinen Einfluss auf faktische Studienströme haben.“ Eine Regelung, über die individuelle Schadenersatzansprüche gegenüber der Universität ableitbar wären, wertet man als „unsachlich“. Der gestrichene Gesetzespassus werde künftig als „Zielbestimmung“ bestehen bleiben.

Die ÖH will den Entwurf der Novelle jedenfalls rechtlich prüfen lassen. Es gehe, so Maurer, auch um die Zahlung von Beihilfen, die die Studierenden durch eine derartige Studienverzögerung verlieren könnten.

Auf einen Blick

Das Recht, ohne Zeitverzögerung studieren zu können, ist derzeit gesetzlich verankert. Die Hochschulen müssen ausreichend Plätze in Pflichtlehrveranstaltungen bereitstellen. Das Uni-Ministerium will diesen Passus nun streichen. Der Gesetzesentwurf befindet sich in Begutachtung. Auslöser dürfte ein erst kürzlich gefälltes OGH-Urteil sein. Demnach haben Studenten das Recht, die durch eine Studienzeitverzögerung entstehenden Mehrkosten einzuklagen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2010)

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