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Grundrechte

Impfpflicht und ihre Strafen müssen EU-kompatibel sein

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Das EU-Recht verlangt eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die den Spielraum der österreichischen Gesetzgeber einschränkt.

Innsbruck/Wien. Bisher wurde in der Debatte über die für Februar geplante Impfpflicht in Österreich vergessen, dass es dabei auch einen EU-rechtlichen Aspekt gibt. Daran erinnerte der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“. Denn in Österreich leben knapp 800.000 EU-Bürger, die über ein nationales Gericht auch letztlich den EuGH anrufen könnten, um gegen die Impfpflicht vorzugehen. Es ist anzunehmen, dass auch sie in das Gesetz einbezogen werden. Deshalb müsse eine österreichische Regelung zur Impfpflicht auch EU-rechtlich wasserdicht sein.

Relevant ist dabei die EU-Grundrechtecharta, in der eine solche Maßnahme mit dem Schutz der persönlichen Freiheit und der Achtung des Privat- und Familienlebens kompatibel sein müsste. Obwexer hält eine Impfpflicht im Grunde mit EU-Recht für vereinbar, doch müssten insbesondere die Verhältnismäßigkeit dieser Zwangsmaßnahme und die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Sanktionen bei Nichteinhaltung gegeben sein. „Österreich darf keinesfalls unter das Schutzniveau der Charta gehen.“


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