Das EU-Recht verlangt eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die den Spielraum der österreichischen Gesetzgeber einschränkt.
Innsbruck/Wien. Bisher wurde in der Debatte über die für Februar geplante Impfpflicht in Österreich vergessen, dass es dabei auch einen EU-rechtlichen Aspekt gibt. Daran erinnerte der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“. Denn in Österreich leben knapp 800.000 EU-Bürger, die über ein nationales Gericht auch letztlich den EuGH anrufen könnten, um gegen die Impfpflicht vorzugehen. Es ist anzunehmen, dass auch sie in das Gesetz einbezogen werden. Deshalb müsse eine österreichische Regelung zur Impfpflicht auch EU-rechtlich wasserdicht sein.