Glosse

Rote Linie

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Auch in Österreich erleben wir nun verstärkt „Litigation PR“, also Pressearbeit im Umfeld von Prozessen, aktuell jetzt bei den Ermittlungen gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz und etliche seiner Vertrauten.

Dass Anwälte auf diese Art Stimmung für Beschuldigte machen wollen, ist völlig legitim, das gehört zu ihren Pflichten. Bedenklich wird es aber, wenn Funktionsträger in der Justiz sich vor den Karren der Litigation PR spannen lassen.

Die Stellungnahme und der öffentliche Auftritt der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, in denen sie die Hausdurchsuchungen heftig kritisiert hat, haben von Anfang an den Eindruck hinterlassen, dass jemand parteilich unterwegs ist. Dass sie sich, wie sich jetzt herausstellt, dabei ausgerechnet von der Anwaltskanzlei eines Beschuldigten hat beraten lassen, bestätigt diesen Eindruck. Und es überschreitet eine rote Linie.

Die Justizministerin ist schon auf Distanz gegangen, sie kann aber wenig machen. Die Rechtsschutzbeauftragte, die die Rechte von Beschuldigten in bestimmten Verfahren vertritt, arbeitet aus gutem Grund weisungsfrei – und kann auch nicht abberufen werden.

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