Rechtspanorama

Waffelhändler braucht keinen Waffenpass

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Geldtransport von Eissalons zur Bank nicht zu gefährlich.

Wien. Zwei bis drei Mal pro Woche führe er Geld von mehreren Eisdielen zur Bank, betonte der Mann. Und Geld in diesem Gewerbe bedeutet vor allem Münzen. Doch wenn diese dann im Bankfoyer in den Einzahlungsautomaten fließen, sei das dementsprechend laut und auffällig, klagte der Mann.

Seine Sorge: Er könnte auf dem Weg zur Sparkasse einmal überfallen werden. Schließlich wünsche sich die Bank, dass das viele Kleingeld erst abends eingezahlt werde. Aber hat der Betroffene deswegen ein Recht auf einen Waffenpass?

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