Verkehr

Wer Dummes sieht, muss weise handeln

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Ein Autofahrer haftet, weil er auf den Fehler eines anderen noch besser reagieren hätte müssen.

Wien. Die Fahrbahn zu betreten, will gut überlegt sein. Und so besonders schlau war es tatsächlich nicht, dass ein Mann ebendies tat. Er bezahlte dafür mit Verletzungen und klagte einen Autofahrer, der eigentlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand an ihm vorbeifahren wollte.

Aber trotzdem bekommt der Verletzte nun immerhin einen Teilschadenersatz. Denn gerade wenn sich jemand offensichtlich falsch verhält, kann dies zur Haftung eines anderen führen, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt. Aber warum ist dies so?

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