Corona-Maßnahmen

Kärnten: Wandern an der italienischen Grenze erlaubt, essen gehen nicht

Anders als bei uns sind die Restaurants in Italien - zumindest derzeit - offen. Deshalb die Grenze zu überqueren, sei nicht zulässig, so das Land Kärnten in einer Aussendung.  (Archivbild)
Anders als bei uns sind die Restaurants in Italien - zumindest derzeit - offen. Deshalb die Grenze zu überqueren, sei nicht zulässig, so das Land Kärnten in einer Aussendung. (Archivbild)(c) REUTERS (YARA NARDI)
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Die hierzulande geltenden Corona-Regeln zu umgehen, indem man einfach die Grenze überquert, ist auch für Kärntner nicht erlaubt, stellt jetzt das Land klar.

Für Pasta und Pizza einen Sprung über die Grenze, etwa nach Tarvis? Für viele Kärntnerinnen und Kärntner ist das ein beliebter Ausflug - auch, beziehungsweise ganz besonders zu Zeiten, in denen die Restaurants in Österreich coronabedingt geschlossen sind. Das Land Kärnten stellte aus diesem Grund am Montag klar: Ins Ausland zu fahren, um die hierzulande geltenden Corona-Regeln zu umgehen, ist nicht zulässig.

In Absprache mit dem Bund sei nun die Frage nach einem Auslandsurlaub geklärt worden. "Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung", hieß es in einer Aussendung. Unzulässig seien aber "Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen". Konkret bedeutet das: Zum Shopping oder für Gastro-Besuche dürfe man nicht ins Ausland fahren, sehr wohl aber zum Spazierengehen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei müsste man den Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft machen.

Vor jeder Reise ins Ausland sollte man sich aber über die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land informieren. Diese könnten sich "auf Grund der neuen Omikron-Variante" schnell ändern.

(APA)

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