ÖVP-Ermittlungen

Inseratenaffäre: Rechtsschutzbeauftragte kann nicht abberufen werden

Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gabriele Aicher, hat Ende Oktober mit ihrer Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der ÖVP-Ermittlungen für Aufsehen gesorgt. Wurde sie dafür von jener Anwaltskanzlei beraten, die auch mehrere Beschuldigte vertrittt?
Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gabriele Aicher, hat Ende Oktober mit ihrer Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der ÖVP-Ermittlungen für Aufsehen gesorgt. Wurde sie dafür von jener Anwaltskanzlei beraten, die auch mehrere Beschuldigte vertrittt?Die Presse/Clemens Fabry
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Gabriele Aicher ist seit April im Amt. Und zwar für drei Jahre, es gibt keine direkte Abberufungsmöglichkeit für Justizministerin Zadić. Diese hatte die Rechtsschutzbeauftragte zuletzt zu einem Gespräch ins Ministerium geladen.

Nach der Aufregung um Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher steht noch nicht fest, wann das von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) angekündigte Gespräch mit ihr stattfinden wird. Klar ist jedenfalls, dass die Ministerin die Juristin nicht einfach abberufen kann. Aicher ist seit April 2021 im Amt, sie ist gemäß Strafprozessordnung (StPO) auf drei Jahre bestellt und könnte nur selbst darauf verzichten.

Der Termin für das Gespräch werde erst organisiert, hieß es am Montag aus dem Justizministerium. Derzeit werde alles geprüft und angeschaut. Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass Aicher bei ihren medialen Angriffen auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von der Kanzlei Ainedter beraten wurde, die auch zwei von der WKStA beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt.

"Die Unabhängigkeit der Justiz muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt und auch nach außen hin sichtbar sein", hatte Zadić in der Sache betont: "Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen."

In welchem Fall könnte Amtszeit beendet werden?

Die Rahmenbedingungen für die oder den Rechtsschutzbeauftragten sind in Paragraf 47a der StPO festgelegt. Dem zufolge erfolgt die Bestellung durch die Justizministerin, und zwar nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlags des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Die Amtszeit beträgt drei Jahre mit Wiederbestellungsmöglichkeit. Erlöschen kann sie nur im Todesfall, bei Verzicht oder nachträglicher Unvereinbarkeit (aktive Tätigkeit etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt). Festgelegt ist zudem: "Der Rechtsschutzbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden."

Aicher, 1958 geboren, war mit 1. April 2021 auf Gottfried Strasser als Rechtsschutzbeauftragte gefolgt. Sie war nach dem Jusstudium Uni-Assistentin in Graz und Wien, arbeitete in der Finanzprokuratur, legte die Richteramtsprüfung ab und war als Staatsanwältin und vier Jahre als Oberstaatsanwältin tätig, ab 2003 in der Generalprokuratur, wo sie heuer als Erste Generalanwältin 63-jährig vorzeitig in den Ruhestand trat. Sie ist Mitautorin des Wiener Kommentars zum StGB.

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>>> Glosse: „Rote Linie"

(APA)

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