Ein erster Rohentwurf für ein „Covid-19-Impfschutzgesetz“ liegt der „Presse“ vor: Die Pflicht soll für alle gelten, die in Österreich wohnen – mit nur wenigen Ausnahmen. Strafen drohen jenen, die zwei behördliche Vorladungen zur Impfung negieren.
Wien. Ab Februar 2022 soll in Österreich eine allgemeine Covid-Impfpflicht gelten. Der Gesetzesentwurf wurde für die Woche ab 6. Dezember angekündigt. Einen ersten Rohentwurf für ein „Covid-19-Impfschutz-Gesetz“ gibt es jedoch bereits, er liegt der „Presse“ vor.
Die Impfpflicht soll demnach für Personen gelten, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausnahmen soll es laut dem Arbeitspapier für jene geben, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, weiters zumindest teilweise für Schwangere sowie für Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.