Bei Beratungen der deutschen Regierung über die künftigen Corona-Maßnahmen hat der designierte Kanzler Scholz für eine allgemeine Impfpflicht plädiert. Auch Grünen-Chef Habeck drängt darauf.
Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder berieten am Nachmittag mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem künftigen Kanzler Olaf Scholz (SPD) über die Corona-Krise. Dabei hat sich Scholz für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Das berichteten mehrere Medien unter Berufung auf Teilnehmer, darunter „Der Spiegel“.
Es sei wichtig, „dass wir eine allgemeine Impfpflicht etablieren", sagte erklärte Scholz demnach. Er forderte auch eine „fraktionsübergreifende Initiative aus dem Bundestag". Diese solle „schnell auf den Weg gebracht" werden. „Ich als Abgeordneter werde ihr jedenfalls zustimmen, um das ganz klar zu sagen", sagte Scholz nach Angaben des Nachrichtenmagazins.
Ebenso deutlich wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Scholz' Ampel-Koalitionspartner, Grünen-Chef Robert Habeck: Er forderte, sofort mit den Vorbereitungen für eine allgemeine Impfpflicht zu beginnen. "Natürlich wäre eine Impfpflicht ein weitgehender Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Aber sie schützt eben Leben und letztlich auch die Freiheit der Gesellschaft", sagte Habeck laut dpa.
Die Impfpflicht sollte nach Ansicht des Sozialdemokraten Scholz beginnen, „wenn jeder eine realistische Chance hatte, sich zweimal impfen zu lassen. Das müsste uns bis Anfang Februar gelingen“, zitierte ihn der „Spiegel“. Der Bundestag könne dazu sehr schnell die Beratungen aufnehmen und Entscheidungen treffen.
Der zukünftige Regierungschef stellte bei dem Treffen auch Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vor.
Der Handlungsdruck wächst in Deutschland wegen ständig wachsender Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante. Außerdem soll im Kanzleramt ein Krisenstab für eine Beschleunigung der Impfkampagne eingesetzt werden.
„Corona-Notbremse“ verfassungskonform
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die zahlreichen Verfassungsbeschwerden gegen die im Frühjahr vom deutschen Parlament beschlossene Bundesnotbremse zurückgewiesen. Dienstagmorgen erklärten die Richter in Karlsruhe, dass die Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen verfassungsmäßig waren.
Umstritten an der im April 2021 vom deutschen Parlament und dem Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes waren vor allem die Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. Die Verfechter wollen mit deutschlandweit einheitlichen Regeln einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gab es viel Kritik.
Unter den Klägern waren unter anderem Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien. Die oppositionelle FDP beispielsweise erklärte just am Dienstag, 80 Mitglieder ihrer Bundestagsfraktion hätten sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen gewandt.
(APA/dpa/Red.)