Der Kostenzuschuss gilt für Mitarbeiter sowie für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden.
Der Wirtschaftsausschuss im Parlament hat heute den Kostenzuschuss für betriebliche Testungen bis 31. März 2022 verlängert. Dieser gilt für Mitarbeiter sowie für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden. Für alle Unternehmen und Interessensvertretungen wird es weiterhin einen Zuschuss von zehn Euro pro durchgeführtem Test geben, der nicht zurückbezahlt werden muss. Ab sofort werden dabei auch PCR-Gurgeltests berücksichtigt, so ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner.
(APA)