Lobau

Lobau-Tunnel im Gesetz verankert? Gewessler legt Gutachten vor

PK 'ERGEBNIS KLIMACHECK ASFINAG-BAUPROGRAMM/LOBAUTUNNEL': GEWESSLER
PK 'ERGEBNIS KLIMACHECK ASFINAG-BAUPROGRAMM/LOBAUTUNNEL': GEWESSLERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Bundesstraßengesetz sei keine Verpflichtung, darin enthaltene Straßen auch wirklich so zu bauen, folgern Rechtsexperten. Die Stadt Wien will jedenfalls die Stadtstraße bauen.

Wien. Kann die Umweltministerin Leonore Gewessler den Lobau-Tunnel einfach so absagen, zumal die Außenring-Schnellstraße im Bundesstraßengesetz (BStG) vorgesehen ist? Diverse Juristen sind skeptisch.

Das Umweltministerium verwies am Donnerstag auf ein Gutachten der Rechtsexpertin Dragana Damjanovic von der TU Wien. Die Festlegung der Straßen im Verzeichnis des BStG lege die Zuständigkeit des Bundes fest, heißt es darin. „Es handelt sich insofern um eine Ermächtigungsnorm, aus der keine Verpflichtung abzuleiten ist - jedenfalls nicht, dass die angeführten Straßen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren sind“, schreibt Damjanovic.„Erst in den behördlichen Genehmigungsverfahren“ sei also zu entscheiden, ob das Projekt genehmigt werden kann. Danach sei von der Asfinag in Abstimmung mit Gewessler zu entscheiden, wann welches Projekt realisiert werden soll. Der Ministerin werde Fruchtgenussvertrag explizit ein Zustimmungsrecht eingeräumt.

Die Annahme, bereits aus dem Gesetz folgt die Verpflichtung zur Realisierung, würde diese Prozesse ad absurdum führen: Die Umweltprüfungen könnten nicht negativ ausgehen, die Ministerin könnte von ihrem Zustimmungsrecht nicht Gebrauch machen.

Das Ministerium übermittelte auch eine Einschätzung von Konrad Lachmayer von der Sigmund Freud Uni. Das BStG lege demnach die Grundlage für den Bau von Autobahnen und Schnellstraßen fest, bringt aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass die konkretere zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung bei der Ministerin liege. „Eine Verpflichtung zum Bau von Straßen zu einem bestimmten Zeitpunkt und mit bestimmter technischer Ausgestaltung besteht auf diese Weise nicht“, so Lachmayer. Es befänden sich auch andere Straßenprojekte in dem Gesetz, die bisher offenbar nicht sinnvoll erschienen und nicht priorisiert wurden. Eine neue Priorisierung habe auch der Rechnungshof in seinem Bericht 2018 empfohlen.

Skeptischer zeigte sich der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck im Ö1-Morgenjournal. Den Bau des Lobautunnels "einfach so absagen" könne die Ministerin seines Erachtens nicht, sagte Bußjäger im ORF-Morgenjournal. Denn im Bundesstraßengesetz (BStG) gebe es eine Festlegung, dass eine Schnellstraße S1 verankert wird, mit gewissen Knoten und Anschlussstellen. "Und damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass hier eine Schnellstraße verlaufen soll, die nach meinem Wissen bereits zum Teil besteht, aber eben zwischen zwei Anschlussstellen noch nicht besteht. Dort soll ja dieser Lobautunnel gebaut werden und diese Festlegung besteht nun einmal im Bundesstraßengesetz", sagte der Experte im Radio-Interview. Aus seiner Sicht bestehe "überhaupt kein Zweifel" daran, dass das eine verbindliche Festlegung im Gesetz ist, an die sich die Ministerin halten müsse.

Stadtstraße soll gebaut werden

Ob Lobau-Tunnel oder nicht, jedenfalls die Stadtstraße in der Donaustadt soll gebaut werden. Das bekräftigte Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem niederösterreichischen Amtskollegen, Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). Die Verbindung solle Stadterweiterungsgebiete erschließen und alte Ortskerne entlasten, hieß es. An dem von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) verkündeten Aus für den Lobautunnel übten die Ressortchefs erneut harsche Kritik.

Dass die Absage des betreffenden Abschnitts der S1 bzw. die Alternativenprüfung bei der angrenzenden S8 (Marchfeld Schnellstraße) bereits besiegelte Sache ist, wird jedoch auch angezweifelt. Laut Schleritzko hätten erste rechtliche Prüfungen ergeben, dass die Ministerin die Projekte nicht ohne weiteres streichen könne - da sie im Bundesstraßengesetz verankert seien.

"Uns eint die Empörung", begründete Sima den Schulterschluss mit dem Nachbarbundesland. Die betroffenen Verkehrsprojekte seien für die gesamte Ostregion von Bedeutung - deren Absage hätten nun "fatale Konsequenzen". Weiterhin werde etwa der gesamte Transitverkehr über die Südosttangente (A23) laufen. Bis 2030 seien dort etwa 260.000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert.

Auf Tangente nur sieben Prozent Lkw-Verkehr

Darauf, dass davon allerdings derzeit ein großer Teil nicht auf den Transitverkehr, sondern auf Pkws entfallen, verwies am Donnerstag der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Auf Österreichs am stärksten befahrenem Autobahnabschnitt, der Wiener Südosttangente (A23) auf der Höhe Donauinsel, waren heuer im Schnitt 164.100 Kfz pro Tag unterwegs, 93 Prozent waren Pkw, berichtete der VCÖ. Generell betrage der Pkw-Anteil am Verkehrsaufkommen auf den heimischen Autobahnen und Schnellstraßen 74 bis 95 Prozent.

Die Angaben basieren auf Daten von rund 270 Asfinag-Zählstellen. Auf A3, A7, A22 und A23 ist der Pkw-Anteil demnach mit deutlich über 90 Prozent am höchsten. Auf den Transitautobahnen A13 und A8 sei er mit rund drei Viertel am niedrigsten. Ähnlich wie auf der Tangente sei die Situation auf der A22 bei Kaisermühlen in Wien, wo 94.300 der rund 99.000 Kfz pro Tag Pkw waren (95 Prozent). Auch im Ballungsraum Linz sei der Auto-Anteil sehr hoch: 76.500 der täglich auf der A7 durch den Tunnel Bindermichl fahrenden 81.500 Kfz waren Pkw (95 Prozent).

(APA/red.)

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