Management

Haftungsfallen für Geschäftsführer

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Haften, so lernen es Geschäftsführer, heißt einstehen müssen für ein Verhalten, für Getanes oder Unterlassenes und für den Schaden. Das kann teuer werden – auch bei einer GmbH.

Die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist irreführend. Zwar trägt der Geschäftsführer (GF) kein Unternehmerrisiko und haftet auch nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Aber: Er haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn er eine ihn persönlich betreffende Pflicht verletzt. Dann gelten die allgemeinen Schadenersatzregeln wie Verschulden, Rechtswidrigkeit, Schaden und Kausalität.

Insbesondere ist er verpflichtet, die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ (wo bleibt die Geschäftsfrau?) anzuwenden. Was bedeutet, dass er sich bei seinen unternehmerischen Entscheidungen nicht von sachfremden Interessen leiten lassen darf und auf Grundlage angemessener Informationen annehmen darf, zum Wohl der Gesellschaft zu handeln („safe harbour“).

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