Urteilsschrift

Grasser drängt weiter auf die Urteilsschrift

Der Schuldspruch erging vor einem Jahr.

Wien. Acht Jahre Haft wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme. So lautet das im Buwog-Prozess ergangene Urteil für den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Dieser Spruch ist vor exakt einem Jahr, am 4. Dezember 2020, im Wiener Straflandesgericht von Richterin Marion Hohenecker verkündet worden.

Nur: Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt immer noch nicht vor. Deshalb stellte Grasser nun erneut einen Fristsetzungsantrag. Damit will er – ungeschliffen formuliert – der Richterin Dampf machen.

Wie berichtet hatte der 52-jährige Ex-Politiker bereits im September einen solchen Antrag eingebracht. Das Oberlandesgericht (OLG) schmetterte diesen im November aber ab. Es sei in Ordnung, dass das Schreiben des Urteils lang dauere, hieß es. Schließlich sei der Akt äußerst umfangreich, allein das Verhandlungsprotokoll habe 16.000 Seiten.

In seinem neuerlichen Antrag argumentiert Grasser, vertreten von den Anwälten Manfred Ainedter und Norbert Wess, so: Es gehe nicht an, dass das Gericht – wie das OLG meint – weiterhin „prüft“. Eine Prüfung der Sache sei im Prozess durchzuführen. Und nicht danach. Wie das OLG nun reagiert, ist offen.

Für Grasser ist es deshalb so wichtig, das schriftliche Urteil in Händen zu halten, da er erst dann seine – längst angemeldeten – Rechtsmittel verfassen kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2021)

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