Der Aufbau des Metaversums gibt Unternehmen viel tiefere Einblicke in die Persönlichkeit der Nutzer. Das wirft Rechtsfragen in vielen Bereichen auf.
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Wien. Seitdem Mark Zuckerberg angekündigt hat, Facebook in „Meta“ umzubenennen und eine neue virtuelle Realität – das Metaversum – zu entwickeln, ist dieser Begriff in aller Munde. Unser Leben wird sich künftig noch mehr in virtuelle Welten verlagern. Das wirft auch rechtlich neue Fragen auf.
Die Covid-19-Pandemie hat der Digitalisierung einen enormen Schub verliehen. Home-Office und Videokonferenzen sind heute alltäglich. Aber das ist womöglich nur eine Vorstufe zum digitalen Leben in einer virtuellen Realität, dem Metaversum. An diesem Konzept arbeiten große Technologieunternehmen wie Microsoft und Meta. Sie betrachten es als die logische Weiterentwicklung des Internets, wie wir es heute kennen.