Will man erreichen, dass Frauen leichter in Führungspositionen kommen, liegt die Verbesserung der rechtlichen Lage in puncto Mutterschutz, Elternkarenz oder Pflegefreistellung als geeignetes Mittel auf der Hand.
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Wien. Vor fast genau elf Jahren fällte der EuGH eine Entscheidung, in der es um die Anwendung der Mutterschutzrichtlinie auf Vorstandsmitglieder einer AG bzw. um die korrekte Umsetzung der Richtlinie in der nationalen Rechtsordnung ging (Rechtssache Danosa vom 11. 11. 2010). Betroffen war ein weibliches Vorstandsmitglied einer lettischen AG, das seine Abberufung und Kündigung mit dem Argument bekämpfte, sie seien wegen der Schwangerschaft erfolgt.
Der EuGH klärte zwar die Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer lettischen AG Arbeitnehmer im unionsrechtlichen Sinn sei, nicht abschließend, meinte aber, das sei prima vista anzunehmen, weil das Vorstandsmitglied dem Aufsichtsrat Rechenschaft ablegen müsse, für maximal drei Jahre bestellt werde und jederzeit abberufen werden könne, wobei eine Beschränkung auf wichtige Gründe wie Vertrauensverlust möglich sei.