Mietenstreit

Im Lockdown keinen Zins gezahlt: OGH gibt neuerlich Mieterin Recht

Und wieder herrscht Lockdown. Zu Geschäftsraummieten in früheren ergehen jetzt erste höchstgerichtliche Entscheidungen.
Und wieder herrscht Lockdown. Zu Geschäftsraummieten in früheren ergehen jetzt erste höchstgerichtliche Entscheidungen.imago images/SKATA
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Zum Mietzinsentfall aufgrund der Pandemie liegt die zweite Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor. Die Betreiberin eines Nagel- und Kosmetikstudios zahlte demnach zurecht keine Miete. Und: Sie muss auch den Fixkostenzuschuss nicht an den Vermieter herausgeben.

Im „Mietenstreit" liegt eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor. Die Betreiberin eines Nagelstudios und Kosmetiksalons in einem Einkaufszentrum hatte während vergangener Lockdowns für Zeiträume, in denen es behördliche Betretungsverbote gab, keinen Mietzins und keine Betriebskosten bezahlt. Zurecht, entschied nun der OGH (3 Ob 184/21m) und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.

Dass die Corona-Pandemie eine „Seuche“ Im Sinne von § 1104 ABGB ist und dass nicht nur eine unmittelbar aus der Pandemie selbst resultierende Gebrauchsbeeinträchtigung, sondern auch ein deshalb verhängtes, behördliches Betretungsverbot zu einer Unbenützbarkeit von Geschäftslokalen führt, hatte der OGH bereits in einer jüngst ergangenen Entscheidung im Fall eines Solarstudios klargestellt (3 Ob 78/21y). In der aktuellen Entscheidung bestätigt das Höchstgericht das neuerlich.

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