Klimaschutz

Der Lobau-Tunnel und die Rechtsstaatlichkeit

Marin Goleminov
  • Drucken

Wenn nun erbittert gestritten wird, ob eine Ministerin ein Bundesstraßenprojekt im Alleingang absagen darf, dann geht es um weitaus Grundsätzlicheres. Nämlich um die Frage, ob Klimaschutz rechtlich absoluten Vorrang hat.

Wien. Für die einen ist es eine unumgängliche Maßnahme für den Klimaschutz, für die anderen ein Anschlag auf den Wirtschaftsstandort: Über das von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) verkündete Aus für den Lobau-Tunnel – und damit für die S1 in der geplanten Form – lässt sich auf politischer Ebene endlos streiten.

Aber was gilt aus rechtlicher Sicht? Wer hat welche Entscheidungsbefugnisse? Und welche Auswirkungen hätte es ganz generell, gäbe es ein Grundrecht auf Klimaschutz, wie es durch das Klimaschutz-Volksbegehren gefordert wurde? Auch über diese juristische Seite wird noch viel diskutiert werden. Hier dennoch ein Versuch einer Einordnung.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.