Nach der Insolvenz der Greensill Bank mussten knapp drei Milliarden Euro an Entschädigungen gezahlt werden. Als Reaktion darauf wird nun der Einlagenschutz eingeschränkt.
Berlin. Deutschlands Privatbanken schränken als Konsequenz aus dem Milliardenschaden nach dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihren Schutz für Kundeneinlagen schrittweise ein. Ab 2023 gelten erstmals Obergrenzen, teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit.
Zudem wird der Kreis derjenigen verkleinert, die Entschädigungen aus dem Topf bekommen können, den die privaten Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung für Notlagen gefüllt haben: Ausgeschlossen sind ab 2023 Profi-Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, also beispielsweise Rundfunkanstalten.
Einschränkung für Betriebe
Für private Sparer und Stiftungen sind ab dem 1. Jänner 2023 maximal fünf Mio. Euro pro Bank abgesichert, 2025 noch drei Mio. Euro. Nach voller Umsetzung der Reform 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer dann auf höchstens eine Mio. Euro. Der BdB betonte: „Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts, ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt.“
Keinen Schutz werden indes Einlagen haben, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden.
Eingeschränkt wird auch der Einlagenschutz für Unternehmen. Für sie gilt ab 2023 eine Obergrenze von 50 Mio. Euro, diese sinkt 2025 auf 30 Mio. Euro und wird 2030 noch bei maximal zehn Mio. Euro pro Bank liegen.
In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite Spareinlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunden gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab – in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds (ESF) des BdB. Nach Angaben des Verbands sind somit derzeit in der Regel mindestens 750.000 Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten liegen die Sicherungsgrenzen den Angaben zufolge deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
„Mit der neuen Einlagensicherung legen wir noch mehr Fokus darauf, die Sparer zu schützen, die diesen Schutz brauchen“, sagt Christian Sewing, BdB-Präsident und Deutsche-Bank-Chef. „Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass das System nicht auf unangemessene Weise ausgenutzt werden kann.“
Der Fall Greensill sei „eine Zäsur“ gewesen, „nach der wir nicht einfach so weitermachen konnten“, sagte Sewing. Es gehe darum, „Fehlanreize“ aus dem System zu nehmen. Die freiwillige zusätzliche Einlagensicherung der privaten Banken in Deutschland sei „immer noch die höchste, gemessen an allen europäischen Ländern“.
Kommunen nicht entschädigt
Die Greensill Bank hatte im Zinstief mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen gelockt. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin schloss das Institut Anfang März 2021 für den Kundenverkehr, am 16. März wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bremer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung auf.
Der BdB zahlte nach der Greensill-Pleite fast drei Mrd. Euro Entschädigung an Privatanleger, davon zwei Mrd. Euro über den Einlagensicherungsfonds. Etliche Kommunen bangen noch um Millionen, denn sie sind seit 2017 nicht mehr über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Nun schränkt der BdB den Kreis der Berechtigten weiter ein.
Der Kerngedanke der Reform ist, so der BdB, Sparer zu schützen, die Risiken einer Bank nicht einschätzen können. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2021)