Roaming-Gebühren

Telefonie, SMS, Internet: Roaming-Regeln werden verlängert

Symbolbild: Telefonieren auf Reisen im EU-Ausland zu gleichen Kosten.
Symbolbild: Telefonieren auf Reisen im EU-Ausland zu gleichen Kosten.(c) Imago
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Konsumenten können mit ihrem Handy auf Reisen weiter zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause.

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht auf Donnerstag darauf, die populären Roaming-Regeln über Ende Juni 2022 hinaus zu verlängern, wie beide Seiten mitteilten. Somit können Verbraucher mit ihrem Handy auf Reisen weiter zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause.

Die Roaming-Gebühren entfallen seit dem 15. Juni 2017 in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Umfragen zufolge ist die EU-Regelung bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt. Eigentlich wäre sie Mitte kommenden Jahres ausgelaufen, die EU-Kommission schlug jedoch vor, sie zu verlängern.

Wenn möglich: Auch gleiche Qualität der Dienste

Die Einigung von Donnerstagnacht sieht zudem einige Änderungen der bestehenden Regeln vor. So soll Verbraucherinnen und Verbrauchern im Ausland, wann immer möglich, die gleiche Qualität der Dienste zur Verfügung stehen. "Absichtliches Herunterdrosseln gehört somit der Vergangenheit an", sagte die Delegationsleiterin der ÖVP im EU-Parlament und Chefverhandlerin des Parlaments Angelika Winzig. "Wir haben klare Verbesserungen der Qualität und Geschwindigkeit bei Telefonie und Datennutzung im europäischen Ausland durchgesetzt."

Zudem sollen die Preise, die Netzbetreiber sich gegenseitig für das Roaming in Rechnung stellen, weiter deutlich gesenkt werden. "Diese Vorleistungsentgelte von Mobilfunkbetreibern haben es vor allem kleinen Anbietern schwergemacht. Durch eine Senkung konnten wir mehr Fairness im Mobilfunkmarkt durchsetzen", betonte Winzig. Auch der Notruf soll kostenlos kontaktiert werden können.

All das muss noch vom Rat der EU-Staaten sowie dem Europaparlament bestätigt werden, dies gilt aber als Formalie.

(APA/dpa)


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