Corona

Impfpflicht: Strafen bis zu 3600 Euro, Kinder bis 14 und Schwangere ausgenommen

Wolfgang Mückstein, Karoline Edtstadler und Beate Meinl-Reisinger präsentierten den Entwurf gemeinsam.
Wolfgang Mückstein, Karoline Edtstadler und Beate Meinl-Reisinger präsentierten den Entwurf gemeinsam.APA/GEORG HOCHMUTH
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Regierung und Neos präsentierten den Entwurf, hinter dem auch die SPÖ steht. Ärzten, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, drohen ebenfalls Strafen.

Die Regierung hat am Donnerstag gemeinsam mit den Neos den Entwurf für die Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie wird ab 1. Februar 2022 bis „voraussichtlich" Ende Jänner 2024 gelten und wird auch von der SPÖ mitgetragen.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre und Schwangere, ebenso Genesene bis 180 Tage nach der Infektion und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Atteste zur Impfbefreiung ausstellen können Kassenärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Dermatologie und Gynäkologie, Internisten, Kinderärzte, Psychiater und Amtsärzte.

Welche Strafen sind geplant? Es soll vierteljährlich „Impfstichtage" geben, beginnend mit 15. März. Wer an diesen Tagen nicht geimpft ist und keine Ausnahme erfüllt, dem droht in einem abgekürzten Verfahren eine Strafe von bis zu 600 Euro. In einem alternativen ordentlichen Verfahren (das etwa dann eingeleitet wird, wenn die Strafverfügung nicht bezahlt wird) können bis zu 3600 Euro verhängt werden. Für die Strafhöhe sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen, eine Ersatzfreiheitsstrafe ist nicht vorgesehen.

Wer sich doch noch impfen lässt, dem wird die Strafe rückwirkend erlassen ("tätige Reue"). Wer dies nicht tut und auch keinen Ausnahmegrund ins zentrale Impfregister eintragen lässt, soll vierteljährlich gestraft werden.

Ärzten, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, droht ebenfalls eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Impfpflicht könne man noch nicht abschätzen, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Man wolle auch dem Arbeitsminister nicht vorgreifen. Sie zog aber eine Analogie zur Winterreifen-Pflicht: Wenn man die Pflicht verletze, könne man bestraft werden, und wenn man mit den falschen Reifen einen Unfall verursache, habe dies zusätzliche Konsequenzen.

Zur Kontrolle der Impfpflicht bedarf es einer Datenverschneidung aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystems. Diese findet auf Bundesebene statt.

„Schulterschluss über Parteigrenzen hinweg"

Der Entwurf stehe auf einer breiten Basis, denn es gehe um mehr als eine gesundheitspolitische Maßnahme, betonte Edtstadler. Ein Schulterschluss über die Parteigrenzen hinweg sei daher wichtig. Edtstadler bedankte sich ausdrücklich bei Meinl-Reisinger dafür, dass sie bei der Präsentation dabei sei. Auch (die nicht anwesende) SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner stehe hinter dem Entwurf. Aber "unsere Arbeit endet nicht hier", sagte die Ministerin, denn jetzt beginne erst die Begutachtung (bis 10. Jänner). Außerdem liege es auch an der Gesellschaft, jeden davon zu überzeugen, dass die Impfpflicht wichtig sei. Rechtlich zulässig sei so eine Impfpflicht laut EuGH und Verfassungsexperten jedenfalls.

"Wir wollen nicht hilflos und ohnmächtig gegenüber diesem Virus stehen", betonte die Ministerin. Sie verstehe aber auch, dass Menschen verärgert seien. Auch ihr sei die Freiheit wichtig. "Aber um diese Freiheit in Österreich wieder leben zu können, ist die Impfung der einzige Weg." Sie appellierte an noch Ungeimpfte, sich noch vor Inkrafttreten der Impfpflicht zu informieren; und an Geimpfte, Überzeugungsarbeit zu leisten.

Mückstein: „Haben gelernt, dass wir nichts ausschließen können"

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte, bei seinem Amtsantritt habe er nicht geglaubt, dass eine Impfpflicht nötig sei. Denn er sei überzeugt gewesen, dass sich genügend Impfwillige finden werden. Doch deren Zahl reiche nicht aus. "Wir haben in der Pandemie gelernt, dass wir nichts ausschließen können", betonte der Gesundheitsminister. Er wisse nun, "dass wir die Impfpflicht brauchen."

Die Ausnahme für Kinder begründete Mückstein damit, dass man ab 14 Jahren ein mündiger Minderjährige sei und damit eigenständige Entscheidungen treffen könne. Für Schwangere werde zwar keine Pflicht gelten, ihnen sei die Impfung aber dringend zu empfehlen.

"Freiheit muss auch mit Verantwortung und Mitgefühl verbunden sein", betonte Neos-Chefin Meinl-Reisinger. Die Impfung sei der Weg, um die Freiheit wiederzuerlangen. Und: "Sie wirkt", auch wenn Auffrischungen relativ rasch nötig seien. Die Neos seien zwar ursprünglich gegen die Impfpflicht gewesen, hätten aber dafür dutzende Vorschläge zur Erhöhung der Impfquote gemacht. Leider seien diese nicht umgesetzt worden. Sie habe ihre Meinung geändert, um weitere Lockdowns zu verhindern, sagte Meinl-Reisinger. Sie wisse aber, dass die Pflicht "eine unglaubliche Zumutung" sei. Ihren Abgeordneten im pinken Klub will sie Abstimmung über die Impfpflicht freistellen, sie geht aber von einer breiten Mehrheit aus.

SPÖ: „Geht nicht um Inszenierung"

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Partei unterstütze den Impfpflicht-Entwurf grundsätzlich, auch wenn die Pflicht "nie das Ziel war": "Eine hohe Durchimpfungsrate ist entscheidend, um den Teufelskreis von Lockdowns zu durchbrechen. Nur gemeinsam können wir das Sicherheitsnetz einer hohen Durchimpfungsrate von 90 Prozent erreichen, um weitere Lockdowns zu verhindern.“ Leider habe es die Regierung nicht geschafft, diese hohe Durchimpfung zu erreichen.  Das Fernbleiben bei der Pressekonferenz erklärte man in Rendi-Wagners Büro damit, dass es der SPÖ um die Inhalte gehe, "nicht um irgendeine Inszenierung“.

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