Lockerungen

Schrittweise und regional unterschiedlich: Lockdown endet für Geimpfte

Am dritten Adventsonntag dürfen die Adventmärkte wieder öffnen. Unter Vorkehrungen.
Am dritten Adventsonntag dürfen die Adventmärkte wieder öffnen. Unter Vorkehrungen. (c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
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Handel, Gastro und Hotels dürfen ab heute wieder aufsperren. Aber nicht in allen Bundesländern. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben aber in ganz Österreich aufrecht.

Das Leben für Geimpfte und Genesene wird ab Sonntag etwas lockerer. In der Nacht von Samstag auf Sonntag endet der Lockdown, Gastronomie und Handel dürfen wieder öffnen. Nicht alle Bundesländer machen allerdings davon Gebrauch - in vollem Ausmaß öffnen zunächst nur Vorarlberg und Tirol sowie das Burgenland. In Wien muss man noch eine Woche länger auf den Lokalbesuch warten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben aufrecht.

Für das öffentliche Leben - abgesehen vom lebensnotwendigen Handel und Arbeitsplatz - gilt weitgehend die 2-G-Regel. Christkindlmarkt und Friseur stehen also nur Geimpften und Genesenen offen. In allen Innenräumen braucht man eine FFP2-Maske. Und in praktisch jedem Freizeit-Bereich ist wieder eine Kontaktdaten-Registrierung erforderlich.

Sperrstunde im Wirtshaus ist um 23 Uhr, Nachtgastronomie spielt es also ebensowenig wie Après-Ski und sonstigen Barbetrieb. Hochzeit oder Weihnachtsfeier müssen klein ausfallen, in Innenräumen dürfen sich bei derartigen Veranstaltungen maximal 25 Personen treffen, wer der Kälte trotzt, kann 300 Gäste laden. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen - egal ob Kultur- oder Sportevents - sind 2000 Personen in geschlossenen Räumen zugelassen, outdoor das Doppelte. Sportanlagen, Indoor-Spielplätze, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen öffnen mit 2-G-Regel ebenfalls wieder. In Spitälern ist jetzt wieder ein Besucher pro Tag und Person zugelassen, wenn er 2-G erfüllt und zusätzlich PCR-getestet ist. In Pflegeeinrichtungen sind es zwei Personen unter den nämlichen Voraussetzungen. Das sind die "Mindeststandards" des Bundes.

Was gilt nun ab heute - und wo?

Was man nun ab Sonntag tatsächlich darf, ist aber einigermaßen kompliziert, weil abhängig vom Bundesland, in dem man wohnt. Im Burgenland, in Tirol und in Vorarlberg sperren ab Sonntag bzw. Montag alle Bereiche auf, die laut den bundesweiten Mindestvorgaben erlaubt sind. Vorarlberg hat aber ein paar Einschränkungen beschlossen: Auf Weihnachtsmärkten herrscht Alkoholverbot, in der Gastronomie dürfen grundsätzlich maximal zehn Personen (zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) an einem Tisch sitzen und bei Veranstaltungen gilt eine Höchstgrenze von 500 Besuchern. Bei Krankenhausbesuchen ist man auch strenger als der Bund.

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Insgesamt deutlich vorsichtiger ist Wien: In Krankenhäuser darf nur ein Besucher pro Patient pro Woche kommen, und das auch erst ab der zweiten Woche. 2-G-Plus wird zudem auch für Outdoor-Events eingeführt. Überhaupt sperren Gastro und Hotels in der Bundeshauptstadt erst am Montag, 20. Dezember wieder auf - bis dahin ist auf den Christkindlmärkten wie in der sonstigen Gastronomie nur Take-away erlaubt. Niederösterreich, Kärnten, die Steiermark und Salzburg machen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe am Freitag, 17. Dezember auf. Oberösterreich bleibt bis 17. Dezember im Lockdown - und mit 18. Dezember wird dann alles auf einmal aufgesperrt.

(APA)

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