Wien

Irrtümliche 2G-plus-Kontrollen auf Wiener Christkindlmarkt

CORONA: WIEN - LOCKDOWN ENDET FUeR GEIMPFTE UND GENESENE / CHRISTKINDLMARKT AM RATHAUSPLATZ
CORONA: WIEN - LOCKDOWN ENDET FUeR GEIMPFTE UND GENESENE / CHRISTKINDLMARKT AM RATHAUSPLATZAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Von geimpften oder genesenen Besuchern am Rathausplatz am wurden 90 Minuten lang PCR-Tests verlangt, ehe das Missverständnis erkannt wurde.

Nach dem Ende des vierten Lockdowns bleibt in Wien zwar die Gastronomie bis zum 20. Dezember coronabedingt zu, Weihnachtsmärkte durften am Sonntag aber erstmals im heurigen Advent Besucher empfangen. Wie die "Kronen Zeitung" berichtete, kam es dabei am Christkindlmarkt am Rathausplatz zu einiger Aufregung. Am Vormittag wurden Besucher auf 2G-plus kontrolliert, von ihnen also neben dem Geimpft- oder Genesenen-Status auch ein gültiger PCR -Test verlangt.

Christkindlmärkte gelten allerdings als Gelegenheitsmärkte, die nicht automatisch den Regeln von allgemeinen Zusammenkünften unterworfen sind. Sie sind als reine Verkaufsmärkte anzusehen, nach der maßgeblichen Verordnung des Bundes kommt für sie daher die 2G-Regel zu tragen. Darüber hinaus muss auf Christkindlmärkten auch keine FFP2-Maske getragen werden, sofern sie ausschließlich im Freien stattfinden.

Laut "Krone" wurden in den Vormittagsstunden Besucherinnen und Besucher ohne gültigen PCR-Test längere Zeit vom Sicherheitsdienst abgewiesen und nicht auf das Gelände des größten Wiener Christkindlmarkts gelassen, ehe sich am Rathausplatz das Missverständnis klärte. Seitens der Stadt Wien hieß es dazu auf APA-Anfrage, in den Erläuterungen zur Verordnung sei die für Weihnachtsmärkte maßgebliche Regelung enthalten. Ob der Irrtum auf Seiten des Veranstalters oder der Sicherheitsfirma lag, ließ sich für die APA vorerst nicht klären.

Das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) präzisierte indes, was in Wien für Christkindlmärkte konkret gilt: Sie können derzeit nur als Verkaufsmärkte stattfinden, das heißt Verkaufsstände haben offen, während Gastrostände nur Take Away anbieten. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und - abgesehen von Innenräumen - keine FFP2-Maske tragen. Erworbene Speisen und Getränke sind in einem Mindestabstand von 50 Metern zu konsumieren. "Damit entzerren wir die Besucherströme und andererseits stellen wir so sicher, dass die Christkindlmärkte ihren Charakter als reine Verkaufsmärkte behalten", stellte ein Hacker-Sprecher klar.

(APA)

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