Rechtsstreit

Steuerbetrug kostet Großbank UBS 1,8 Milliarden Euro

APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Im neu aufgerollten Verfahren um mutmaßlichen Steuerbetrug des Schweizer Bankriesen UBS in Frankreich  senkte ein Berufungsgericht das Strafausmaß.

Die Schweizer Großbank UBS hat in einem französischen Steuerverfahren erneut eine Niederlage erlitten. Ein Pariser Berufungsgericht sprach die Schweizer Großbank am Montag der unerlaubten Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge aus Steuerbetrug schuldig. Der Cour d'appel verdonnerte die UBS zur Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Die Zahlung setzt sich aus einer Buße von einer Milliarde Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro zusammen.

Allerdings senkte das Gericht das Strafmaß. Im ersten Urteil im Jahr 2019 hatte ein anderes Gericht eine Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verhängt.

Die Vorwürfe gehen auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft der UBS vor, damals Angestellte nach Frankreich geschickt zu haben, um reiches Klientel anzuwerben. UBS soll die Kundschaft dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz vorbei am französischen Fiskus zu platzieren.

Wie schon in erster Instanz mußten sich auch UBS Frankreich sowie sechs ehemalige Mitarbeiter der Großbank im Berufungsprozess vor Gericht verantworten. Die Verhandlungen begannen im März. Das Urteil sollte ursprünglich bereits im September gesprochen werden. Aus Gesundheitsgründen vertagte das Gericht die Entscheidung jedoch.

Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen.

(Reuters)

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