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Neos fordern 3-G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln
Masken in öffentlichen Verkehrsmittelnimago images/Sven Simon
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Dass in Bussen, Straßenbahnen und Co. das Tragen einer FFP2-Maske genügt, ist für die Neos zu wenig. Das Gesundheitsministerium sieht das anders.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, ist es derzeit notwendig, entweder gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen zu sein, um daran teilhaben zu dürfen. Am Arbeitsplatz ist die Regelung etwa weiter gefasst, hier ist die Erfüllung von einem der drei G - geimpft, genesen oder negativ auf eine Infektion getestet - vorgeschrieben. Nicht so in den öffentlichen Verkehrsmitteln, was Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker sehr verwundert.

Tatsache ist, dass jeder mit Bus, Straßenbahnen, U-Bahnen oder Zügen unterwegs sein darf, der eine FFP2-Maske trägt. Ob er zusätzlich eines oder mehrere G erfüllt, ist irrelevant. Kontraproduktiv nennt das Loacker am Montag im „Kurier“ und fordert eine 3-G-Pflicht im öffentlichen Verkehr. „Wer mit dem Zug von Wien nach Klagenfurt oder von St. Pölten nach Bregenz fährt, sitzt derzeit möglicherweise stundenlang neben Personen, die weder geimpft noch getestet sind“, argumentiert Loacker. Gleichzeitig sei es eine Illusion, davon auszugehen, dass während einer mehrstündigen Zugfahrt die FFP2-Maske nie abgenommen würde, etwa um etwas zu essen oder zu trinken.

Auch im öffentlichen Nahverkehr, wo die Aufenthaltsdauer zwar kürzer dauern würden, sei eine Gefahr zu erkennen. Denn: Die Menschen seien hier oft enger aneinandergedrängt und die Masken „werden oft schlampig getragen“. Für Loacker ist das eine unerträgliche Zumutung, „dass ungeimpfte und nicht getestete Personen direkt neben Fahrgästen stehen, die möglicherweise gesundheitlich angeschlagen sind oder bei denen die Impfung nicht die volle Wirkung entfaltet. Er plädiert daher dafür, dass der Gesundheitsminister per Verordnung eine 3-G-Pflicht verhängt, alternativ könnten aber freilich auch die Landeshauptleute eine solche anordnen. Die Kontrolle derselben sollte Loacker zufolge gemeinsam mit der Überprüfung der Tickets erfolgen – entweder beim Einsteigen oder auf Nachfrage des Schaffners. 

Gesundheitsministerium verweist auf Grundversorgung

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu am Montag, es sei keine 3-G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Denn: Es handele sich bei letzteren um Orte der Grundversorgung und der Befriedigung weiterer zentraler Bedürfnisse.

Allerdings: Andere Staaten haben mit derartigen Maßnahmen kein Problem, wie etwa der Blick nach Deutschland zeigt. Zutritt zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es dort seit Ende November nur noch für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene. In den Verkehrsmitteln werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.

>>> Bericht im „Kurier“

(hell)

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