Gesundheitsminister Alois Stöger will dem Bund zu Einsparungen im Spitalswesen verhelfen - und damit auch zu mehr Macht. Standorte will Stöger aber keine schließen. In den ÖVP-Ländern formiert sich Widerstand.
Wien. Es ist eine Verwaltungsreform durch die Hintertür, die Gesundheitsminister Alois Stöger im Schilde führt: Der Bund soll in Zukunft per Gesetz das Ziel für jedes Krankenhaus definieren (dürfen); und jene Länder, die diesen Vorgaben zuwiderhandeln, sollen weniger Geld erhalten. Mit anderen Worten: Die Macht der Länder im Spitalswesen soll beschnitten werden.
Dabei ist nicht schwer zu erraten, dass den Reformvorhaben finanzielle Überlegungen zugrunde liegen: 2008 stiegen die Kosten im Spitalswesen um nicht weniger als 8,2 Prozent (siehe Grafik), im Vorjahr immer noch um sechs Prozent – und damit stärker als die Gesamtwirtschaft. Dieser Entwicklung will/muss Stöger Einhalt gebieten, wie er am Dienstagabend bei einem Hintergrundgespräch erklärte.
Wie das gehen soll? Über eine Steuerung der Finanzmittel, deren Umfang enorme Ausmaße angenommen hat: Inklusive Pflege, Kur und Reha kosteten die Spitäler im Vorjahr 15,4 Milliarden Euro. Die Hauptlast, also gemeinsam 65 Prozent, tragen die Sozialversicherung (50 Prozent) und der Bund (15 Prozent) – obwohl sie kaum Mitspracherecht in den Ländern haben.
Das soll sich bald ändern. Stöger nämlich will die Bundesmittel und einen Gutteil der Sozialversicherungszahlungen in einem Steuerungsfonds bündeln. Die Ausschüttung an die Länder würde sich dann am Erreichen der vom Bund definierten Ziele orientieren. Wobei die Ziele noch nicht definiert sind.
Legistisches Wirrwarr
Einiges aber deutete der Minister bereits an: In seiner Vorstellung wird es künftig nicht mehr der Fall sein, dass innerhalb weniger Kilometer zwei Spitäler jeweils eine Geburtenstation haben. Bundesgeld würde nur mehr dann in diese Krankenhäuser fließen, wenn sich das eine auf Gynäkologie spezialisiert und das zweite auf ein anderes, regional gefragtes Fachgebiet.
Für eine Reform müsste der Minister auch das legistische Wirrwarr beseitigen: Nicht weniger als zehn Gesetze gibt es für die Krankenhäuser – eines in jedem Bundesland plus eines im Bund. Stögers Ziel ist „ein einziges Spitalsgesetz“, das die Standards bundesweit vereinheitlicht, etwa in der stationären Behandlung oder bei den Ärztekosten. Zum Vergleich: In der Steiermark kostet ein durchschnittlicher Arzt 108.000 Euro im Jahr, in Wien nur 78.000. Warum das so ist? Tja.
Den Ländern bliebe nur noch die Vollziehung. Sie dürften bestimmen, an welchem Ort zum Beispiel ein Reha-Zentrum errichtet wird, aber nicht mehr. Standorte will Stöger zwar keine schließen – Umwidmungen werde es aber zwangsläufig geben. Umgelegt auf das Personal: Arbeitsplätze seien nicht in Gefahr. Auf Umschulungen oder Arbeitsplatzwechsel müssten sich die Bediensteten jedoch einstellen.
Der Zeithorizont des Ministers ist der nächste Finanzausgleich, der ab 2014 wirksam sein soll. Zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 erhofft sich Stöger ein Ergebnis – dann will er auch ein konkretes Einsparungsvolumen nennen.
Oberösterreich: „Provokation“
Doch die Verhandlungen könnten spannend werden, wie die Reaktionen zeigten. Während die SPÖ-geführten Länder gesprächsbereit sind, schlug dem Minister aus den schwarzen Bundesländern bloß Häme entgegen. „Das wird es mit uns nicht spielen“, kündigte der niederösterreichische Gesundheitslandesrat, Wolfgang Sobotka, im „Presse“-Gespräch an. Oberösterreich sprach von einer Provokation.
Unterstützung kam hingegen von der Ärztekammer und – in seltener Einigkeit – auch von den drei Oppositionsparteien. Stöger wird sie auch brauchen. Denn für seine Spitalsreform braucht es ein Verfassungsgesetz und damit eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 4. Noveber 2010)