Niederösterreich

Wer war schuld an Explosion in Erdgasstation? Prozess gestartet

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Eine Explosion in der Erdgasstation Baumgarten in Niederösterreich im Dezember 2017 hatte einen Toten und 22 Verletzte gefordert. Zwölf Personen sind angeklagt.

Am Landesgericht Korneuburg ist am Montag der Prozessreigen rund um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) eröffnet worden, die im Dezember 2017 einen Toten und 22 Verletzte gefordert hat. Zwölf Beschuldigten wird das fahrlässige Herbeiführen einer Feuersbrunst vorgeworfen. Vier Unternehmen drohen zudem Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Die Explosion verursachte 50 Millionen Euro Schaden.

Die Verhandlung startete mit einer mehr als einstündigen Diskussion, weil die Anwälte der Beschuldigten die Sitzordnung als verfassungs- und grundrechtswidrig einstuften. Aufgrund der Einhaltung der coronabedingten Abstände - die Beschuldigten saßen mit deutlichen Abständen im Saal verteilt - sahen sie ihre Verteidigungsrechte verletzt. Mit dieser Sitzordnung könnten die Verteidiger mit ihren Mandanten nicht in ständigem Kontakt sein, argumentierten sie. Der Anwalt Bernhard Kispert stellte als erster einen diesbezüglichen Antrag und verwies darin auf den Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für das Recht auf ein faires Verfahren, im Zuge dessen im Prozess ein ungehinderter Kontakt zwischen Anwalt und Angeklagten ermöglicht werden muss.

Diskussion um geeigneten Saal

Aufgrund der Pandemie wurde zwar der größte Saal des Landesgerichtes reserviert, zusätzlich wurde die Verhandlung jedoch in zwei weiteren Säle für prozessbeteiligte Anwälte, für die Öffentlichkeit und die Presse per Videostream übertragen. Das bedeutete, dass Rechtsvertreter, die zu mehrt gekommen waren, nicht alle in den Hauptsaal durften. Die Anwälte bemängelten, dass sie sich in dem "technisch hochkomplexen Verfahren" mit einem "umfangreichen Akt" weder mit ihren Mandanten, die zum Teil mehrere Meter weit weg saßen, noch mit ihren Kollegen im Nebensaal austauschen konnten. Die Verfahrenspausen seien für Beratungen zu kurz, meinten sie. Es solle kein Verfahren durchgeführt werden, dass von Anfang an mit Nichtigkeit bedroht sei.

Der Anwalt Wolfgang Schubert, der bereits im Kaprun-Verfahren eine Verteidigung übernommen hatte, schlug etwa vor, das Verfahren in einen externen, größeren Saal nach Stockerau zu verlegen. Auch das Verfahren wegen der Brandkatastrophe von Kaprun wurde damals aufgrund des breiten öffentlichen Interesses ins Salzburger Kolpinghaus verlegt. Anwalt Richard Soyer war für eine zeitliche Verschiebung ins Frühjahr, wo womöglich die Corona-Infektionszahlen wieder zurückgehen und die Maßnahmen erleichtert werden könnten. Bei dem Verfahren handle es sich um einen Einzelrichterprozess und eine Freifuß-Verhandlung, allfällige Haftfristen spielten somit keine Rolle, sagte Soyer: "Man muss nicht jetzt verhandeln." "Und Sie garantieren mir, dass es da besser ist?", meinte darauf Richterin Astrid Raufer.

Die Vorsitzende entschied nach Rücksprache mit dem Gerichtspräsidium mit der Verhandlung zu starten. Zumindest die Eröffnungsplädoyers würden mit der festgelegten Sitzordnung abgehalten. "Ich bin an einem fairen Verfahren und einer raschen Abwicklung interessiert", meinte sie. Das Problem könne zumindest am Montag aber nicht gelöst werden. Neben der heutigen Verhandlung sind weitere Termine zunächst für 15. und 17. Dezember geplant, weitere neun Prozesstage sind für 2022 vorgesehen. Wo diese dann stattfinden werden, ist noch unklar. Der Prozess hätte eigentlich bereits am 23. November starten sollen, aufgrund des Lockdowns wurden die ursprünglichen Termine aber abgesagt.

Angeklagte bestritten Vorwürfe

Den Angeklagten, die die Vorwürfe bestritten, wird unzureichende Überprüfung, Kontrolle und Organisation ohne Einwilligung des Eigentümers angelastet. Ihnen drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahren Haft.

Im Zentrum des Prozesses steht ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist laut Staatsanwalt Thomas Ernst ein sicherheitsrelevanter Bauteil - ein Sicherungszentralhebel - unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.

Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion. "Beim Druck von 30 bar habe er noch gehalten, bei 40, 50 bar habe die Hydraulik versagt und der Deckel löste sich gewaltsam", sagte der Ankläger.

Als Ursache gilt laut Staatsanwalt neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel u.a. auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet.

Wer war zuständig?

"Die Zuständigkeiten waren nicht klar geregelt", sagte der Staatsanwalt in seinem zweistündigen Eröffnungsplädoyer. Die Leute hätten aufeinander vertraut, weil sie schon sehr lange zusammen gearbeitet haben. Zudem hätten die Dokumentationen zu den Abläufen gefehlt. "Da entstehen ganz gefährliche Graubereiche", sagte Ernst. Es hätten sich zwölf Leute das Gerät immer wieder angesehen, aber es habe sich keiner zuständig gefühlt.

Die GCA sei in dem Fall Zentralakteur gewesen, weil sich das Gerät in deren Eigentum befunden habe. Das Unternehmen müsse das Prüfverfahren vorgeben, die Dokumentationen und die Verträge mit den Fachfirmen verwalten. Zudem hätte die GCA den Zugang zum Unfallort, hat das Hausrecht. "Ohne GCA, kein Unfall", sagte der Staatsanwalt. Die nötigen Prüfungen seien nicht durchgeführt worden und sie haben sich die Prüfungsarbeiten nicht bestätigen lassen. Es habe keine formelle Freigabe des Gases gegeben, sagte der Ankläger. Auch Anwalt Leonhard Kregcjk, der u.a. einen Rohrleitungsmonteur vertritt, meinte: "Es wurde der Gashahn aufgedreht, obwohl alle Ampeln auf Rot gestanden sind."

"Das umfangreiche, vom zuständigen Staatsanwalt beauftragte Expertengutachten zur Unfallursache enthält nicht den geringsten Hinweis auf ein schuldhaftes Verhalten der GCA", gab hingegen das Unternehmen in einer Stellungnahme bekannt. Man habe zur Errichtung und Installation von technischen Anlagen externe Fachfirmen und vor der Inbetriebnahme zertifizierte Inspektions- und Prüfstellen beauftragt. Erst wenn all diese Schritte erledigt sind, komme es zur Übergabe des Filterseperators an die GCA und zum Betrieb des Gerätes. "Zu dieser Übergabe ist es nie gekommen, da sich der Unfall während der Prüfungsphase ereignet hat." Neben der GCA muss sich auch der Bauausführer, die Bauaufsicht und die Prüfstelle als Unternehmen verantworten.

Die Angehörigen des getöteten Technikers schlossen sich dem Verfahren an. Die Eltern forderten über ihren Anwalt Manfred Ainedter je 15.000 Euro Trauerschmerzengeld und die Witwe 44.122,53 Euro Trauerschaden sowie für die Begräbniskosten.

(APA)

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