Trotz geringerer Wirkung kann man laut Juristen die Pflicht zum Stich argumentieren, solang man damit Spitäler spürbar entlastet.
Als Österreichs Regierung sich entschied, auf eine Impfpflicht zu setzen, war Omikron noch kein Thema. Doch nun mischt die neue Corona-Variante das Thema auch juristisch neu auf. Schließlich dürften die bisherigen Impfstoffe gegen die neue Variante weniger gut wirken. Und gleichzeitig gibt es erste Hinweise, laut denen eine Infektion mit Omikron im Durchschnitt etwas milder verläuft als mit der bisher dominanten Delta-Variante. Könnten diese Umstände dafür sorgen, dass die für Februar geplante generelle Impfpflicht nicht mehr gerechtfertigt ist?
„Das ist eine ernsthafte Debatte, der man sich stellen muss“, meint dazu Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck. Denn tatsächlich könne man eine Impfpflicht nur rechtfertigen, wenn sie einen Nutzen hat. Und hier verschwimmen medizinische und rechtliche Fragen. „Aber nach dem, was wir bisher wissen, schaut es so aus, dass zumindest die Booster-Impfung doch recht gut wirkt“, sagt Bußjäger. So soll sie laut Studien 70 Prozent Schutz gegen Omikron bieten. Bei dieser Wirksamkeit sei eine Impfpflicht „auf jeden Fall“ weiter möglich, meint der Professor im Gespräch mit der „Presse“.