Wahlkampfkosten

ÖVP mit Klage gegen "Falter" auch vor OGH abgeblitzt

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Die ÖVP hatte wegen eines Berichts über überschrittene Wahlkampfkosten auf Unterlassung geklangt und war auch gegen einen Entscheid des Handelsgerichts Wien in Berufung gegangen. Nun gab auch der Oberste Gerichtshof der Wochenzeitung recht.

Die Wochenzeitung "Falter" hat im Rechtsstreit mit der ÖVP nun auch vor dem Obersten Gerichtshof Recht bekommen. Damit ist der Vorwurf des "Falter" zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten. Eine "außerordentliche Revision" der ÖVP gegen entsprechende Urteile des Handelsgerichtes Wien und des Oberlandesgerichtes Wien hat das Höchstgericht nun zurückgewiesen.

Dem "Falter" waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP - das war bereits bekannt - die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der "Falter" aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Das wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung.

Im April hatte das Handelsgericht Wien zwar entschieden, dass der "Falter" die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung "vor dem Rechnungshof verbergen will", unterlassen und widerrufen muss. Gleichzeitig wurde dem Wochenmagazin laut dem erstinstanzlichen Urteil aber erlaubt zu schreiben, dass "die ÖVP bewusst plane", die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und "bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht".

ÖVP-Berufung „nicht Folge gegeben"

Dagegen hatte die ÖVP berufen. Dieser Berufung hatte das Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 29. Juli (2 R 75/21w) "nicht Folge gegeben". Auch dagegen hatte die ÖVP eine "außerordentliche Revision" eingelegt. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Oktober (6 Ob 177/21d) hat der Oberste Gerichtshof auch dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.

"Nach den Feststellungen der Vorinstanzen waren maßgebliche Positionen, obwohl sie dem Wahlkampf zuzuordnen waren, nicht als Wahlkampfkosten gebucht. In der inkriminierten Veröffentlichung sind auch auszugsweise Tabellen abgedruckt, die die unterschiedlichen Buchungsmethoden veranschaulichen", begründete der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung. "Wenn die Vorinstanzen bei dieser Sachlage die Äußerungen im inkriminierten Artikel insoweit als von einer ausreichenden Faktenbasis gedeckt einstuften, ist darin keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken. Vor dem Hintergrund des festgestellten Sachverhalts ist auch die Schlussfolgerung der Vorinstanzen nicht zu beanstanden, dass die Manipulationen bewusst erfolgten", schreibt der OGH in seinem Beschluss.

Neuer Kanzler kennt OGH-Urteil „noch nicht“, ÖVP nimmt es „zur Kenntnis"

ÖVP-Chef und Bundeskanzler Karl Nehammer, der zwischen Jänner 2018 und Jänner 2020 Generalsekretär der ÖVP war, äußerte sich im Pressefoyer nach dem Ministerrat zurückhaltend zu dem OGH-Beschluss: Er kenne das Urteil noch nicht, meinte er auf eine entsprechende Frage. In der Zeit, in der er für den Wahlkampf verantwortlich war, sei man deutlich unter der Grenze geblieben, dazu würden dann ohnehin auch alle Informationen vorliegen.

Die ÖVP-Bundespartei teilte in einer Aussendung mit, dass man den OGH-Beschluss "zur Kenntnis" nehme. Gleichzeitig macht die ÖVP darauf aufmerksam, dass es sich dabei nur um einen Teilaspekt handle und die Partei recht bekommen habe, wonach der Falter nicht behaupten dürfe, die ÖVP habe die Wahlkampfkosten-Überschreitung vor dem Rechnungshof verbergen wollen. Weiters pocht die ÖVP darauf, dass sie im Nationalratswahlkampf 2019 mit Ausgaben von 5,6 Millionen Euro die Obergrenze "nachweislich deutlich unterschritten" habe.

Die SPÖ sieht das naturgemäß ganz anders. Für Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch ist klar: "Kaum angelobt, holen Kanzler Nehammer die Geister der Vergangenheit ein und der nächste türkise Skandal breitet sich aus. Jetzt sind auch die Tricksereien und Täuschungen von Karl Nehammer als ÖVP-Generalsekretär im Wahlkampf 2019 höchstgerichtlich bestätigt", meinte Deutsch in einer Aussendung.

(APA)

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