Familienzeitbonus

Streit ums Geld für Papamonat: Höchstgericht gibt Vater recht

Die Regeln für den Papamonat sind sehr formalistisch.
Die Regeln für den Papamonat sind sehr formalistisch.Die Presse, MGO
  • Drucken

Wegen einer Spitalsbehandlung seines Kindes wäre ein Vater fast um die Geldleistung umgefallen. Er klagte und bekam recht.

Wien. Der Papamonat – und vor allem der damit verbundene Anspruch auf Familienzeitbonus – war schon öfter ein Thema für den OGH. Gestritten wird meist über einen bestimmten Passus: Vater, Mutter und Kind müssen während der gesamten Familienzeit im gemeinsamen Haushalt leben. Selbst ein kurzfristiger Spitalsaufenthalt von Mutter und Kind in der ersten Zeit nach der Geburt kann zur Folge haben, dass der Anspruch auf die Geldleistung entfällt.

Dazu gibt es nun eine neue OGH-Entscheidung, mit der ein Schlussstrich unter einen seit 2019 anhängigen Streitfall gezogen wurde (10 ObS 134/21k). Geklagt hatte der Vater eines Buben, der am 15. April 2019 geboren wurde und sich bis 18. April wegen eines Infekts in Spitalsbehandlung befand. Das Baby erhielt eine antibiotische Kombinationstherapie, sein Krankenhausaufenthalt war eindeutig medizinisch indiziert. Ebenso stand außer Streit, dass sich beide Elternteile während dieser Zeit mehrere Stunden pro Tag um das Kind kümmerten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.