Medienbehörde KommAustria verurteilt Servus TV und oe24.tv

ANSCHLAG IN WIEN: PASSANTEN GEDENKEN DEN OPFERN AM TATORT IN DER WIENER INNENSTADT
ANSCHLAG IN WIEN: PASSANTEN GEDENKEN DEN OPFERN AM TATORT IN DER WIENER INNENSTADT(c) APA/BARBARA GINDL
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Die Privatsender hatten beim Anschlag in Wien Videos von tödlichen Schüssen und schwerst Verletzten gezeigt. Damit haben sie die Menschenwürde nicht geachtet und die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.

Die KommAustria hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 die beiden Privatfernsehsender Servus TV und oe24.tv - nicht rechtskräftig - verurteilt. Die Behörde habe "Verstöße gegen die Bestimmungen zur Achtung der Menschenwürde und zur Wahrung der Sorgfaltspflichten nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz festgestellt", gab die Medienbehörde am Donnerstag bekannt.

Der Grund für die Entscheidung: Laut Behörde wurden in beiden Programmen "unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer und schwerst verletzte Personen, von denen eine später verstarb und schließlich die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt".

Dazu hätten sich beide Programme "während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen der Aufrufe der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen zeigten", bedient.

Damit sei den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden.

Enscheidung muss drei Mal verlesen werden

Die Fernsehsender müssen die jeweils sie betreffende Entscheidung der KommAustria drei Mal im Hauptabendprogramm der beiden Fernsehprogramme verlesen, teilte die Behörde mit. Sie können allerdings innerhalb einer vierwöchigen Frist ab Zustellung der Bescheide Einspruch erheben. Ein Verfahren gegen einen dritten nicht namentlich genannten Privatsender wurde eingestellt.

>> Der Bescheid der KommAustria

(APA)

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