Omikron

Hörl will für Quarantäne-Ausnahme für dreifach Geimpfte

REUTERS
  • Drucken

Eine 14-tägige Quarantäne ohne Freitest-Möglichkeit würde "unser Land sehr schnell wieder lahmlegen", meint der Tiroler Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl.

Der Tiroler ÖVP-Abgeordnete und Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl will für Dreifachgeimpfte eine Ausnahme der strengen Quarantäneregeln bei Kontakt mit einer mit Omikron infizierten Person. Die Verschärfung, die eine 14-tägige Quarantäne ohne Freitest-Möglichkeit vorsieht, würde "unser Land sehr schnell wieder lahmlegen", meinte er. Die Booster-Impfung biete ausreichenden Schutz, verwies er auf die Ärztekammer, die sich ebenfalls für lockerere Regeln ausgesprochen hatte.

Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer FFP2-Maske, Trennwände oder eben eine Impfung oder Genesung würden "explizit" als Herabstufungsgründe bei "besorgniserregenden Virusvarianten" zur Kontaktperson der Kategorie 2 gelten, argumentierte der Zillertaler. An vielen Arbeitsplätzen könne "die notwendige Distanz, um den Status als Kontaktperson zu vermeiden", nicht hergestellt werden. "Vom Großraumbüro bis hin zur Hotelküche - solche und ähnliche Bereiche wären bei einem Omikron-Fall umfassend betroffen, die Belegschaft zur Quarantäne verdonnert und der Betrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten", warnte Hörl.

Wenn geboosterte Personen von der Regelung ausgenommen würden, könnte die Situation für Unternehmen zumindest "etwas" entspannt werden "und die Gefahr einer Betriebseinstellung" verringert werden. "Zudem zeigen die aktuellen Daten, dass dies auch mit Blick auf die intakte Wirkung einer Booster-Impfung gesundheitlich vertretbar ist".

Die Ärztekammer hatte sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, dass Dreifachgeimpfte als K2-Kontaktpersonen gelten oder sich nach fünf Tagen freitesten können. Die Studienlage würde "immer deutlicher" zeigen, dass diese Personen auch vor der Omikron-Variante "gut geschützt" sind.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.